Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg: Unterschied zwischen den Versionen

Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
Zeile 53: Zeile 53:
* Die [[Salzburger Feuerlöschordnung]] ([[1677]]) mit jährlich viermaligen Kehrungen der Kamine in der Stadt Salzburg,  
* Die [[Salzburger Feuerlöschordnung]] ([[1677]]) mit jährlich viermaligen Kehrungen der Kamine in der Stadt Salzburg,  
* die Säuberungsordnung zur einmal wöchentlichen Reinigung der Straßen vor den Häusern sowie vor Feierlichkeiten, mit dem Verbot des Ausleerens der Aborte auf Plätze u. Straßen, Abwasser-Ausgüsse mussten gefasst sein und in die Erde führen, aller Unrat musste in Bäche und Flüsse geworfen werden, Aborte durften nur nachts geleert werden, öffentliche Brunnen durften nicht verschmutzt werden.   
* die Säuberungsordnung zur einmal wöchentlichen Reinigung der Straßen vor den Häusern sowie vor Feierlichkeiten, mit dem Verbot des Ausleerens der Aborte auf Plätze u. Straßen, Abwasser-Ausgüsse mussten gefasst sein und in die Erde führen, aller Unrat musste in Bäche und Flüsse geworfen werden, Aborte durften nur nachts geleert werden, öffentliche Brunnen durften nicht verschmutzt werden.   
* Die Almosenordnung ([[1678]]) samt "Bettlerkataster" (nur sehr alte und kranke Personen durften mit Ausweis versehen betteln) zur "Bekämpfung" der hohen Zahl der Bettler * die Ruhe- und Sicherheitsordnung,  
* Die Almosenordnung ([[1678]]) samt "Bettlerkataster" (nur sehr alte und kranke Personen durften mit Ausweis versehen betteln) zur "Bekämpfung" der hohen Zahl der Bettler  
* die Ruhe- und Sicherheitsordnung,  
* die Infektionsordnung ([[1679]])  
* die Infektionsordnung ([[1679]])  
* die Peinliche und Zivilprozessordung diente auch zur genauen Anwendung und Regelung der "hochnotpeinlichen Befragung", d.h. der Folter,
* die Peinliche und Zivilprozessordung diente auch zur genauen Anwendung und Regelung der "hochnotpeinlichen Befragung", d.h. der Folter,