* die Säuberungsordnung zur einmal wöchentlichen Reinigung der Straßen vor den Häusern sowie vor Feierlichkeiten, mit dem Verbot des Ausleerens der Aborte auf Plätze u. Straßen, Abwasser-Ausgüsse mussten gefasst sein und in die Erde führen, aller Unrat musste in Bäche und Flüsse geworfen werden, Aborte durften nur nachts geleert werden, öffentliche Brunnen durften nicht verschmutzt werden. | * die Säuberungsordnung zur einmal wöchentlichen Reinigung der Straßen vor den Häusern sowie vor Feierlichkeiten, mit dem Verbot des Ausleerens der Aborte auf Plätze u. Straßen, Abwasser-Ausgüsse mussten gefasst sein und in die Erde führen, aller Unrat musste in Bäche und Flüsse geworfen werden, Aborte durften nur nachts geleert werden, öffentliche Brunnen durften nicht verschmutzt werden. |