Maximilian Gandolf Graf von Kuenburg: Unterschied zwischen den Versionen
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==Gesetzgebung== | ==Gesetzgebung== | ||
Als weltlicher Fürst seines Landes war Maximilianus Gandolphus sehr auf Recht und Ordnung bedacht und erließ etliche polizeiliche Regelungen: | Als weltlicher Fürst seines Landes war Maximilianus Gandolphus sehr auf Recht und Ordnung bedacht und erließ dabei etliche polizeiliche Regelungen: | ||
* Die [[Salzburger Feuerlöschordnung]] ([[1677]]) mit dem Gebot | * Die [[Salzburger Feuerlöschordnung]] ([[1677]]) mit dem Gebot zur jährlich viermaligen Kehrung der Kamine, | ||
* die Ruhe- und Sicherheitsordnung, | * die Ruhe- und Sicherheitsordnung, | ||
* Die Almosenordnung ([[1678]]) mit der Einführung eines „[[Bettler in Salzburg|Bettler]]katasters“, zur "Bekämpfung" der hohen Zahl der Bettler | * Die Almosenordnung ([[1678]]) mit der Einführung eines „[[Bettler in Salzburg|Bettler]]katasters“, zur "Bekämpfung" der hohen Zahl der Bettler | ||
* die Peinliche Ordnung zur Regelung der Folter, | * die Peinliche Ordnung zur genauen Anwendung und Regelung der "hochnotpeinlichen Befragung", d.h. der Folter, | ||
* die Zivilprozessordung, | * die Zivilprozessordung, | ||
* die Sauberkeitsordnung zur Vermeidung des Gassengießens und | * die Sauberkeitsordnung zur Vermeidung des Gassengießens und zur einmal wöchentlichen Reinigung der Straßen vor den Häusern sowie vor Feierlichkeiten, | ||
* die Infektionsordnung ([[1679]]) usw. | * die Infektionsordnung ([[1679]]) usw. | ||
==Die grausame Verfolgung v.a. von Bettlerbuben (''Hexenprozesse'')== | ==Die grausame Verfolgung v.a. von Bettlerbuben (''Hexenprozesse'')== | ||