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| − | Der [[1839]] gegründete Österreichische Gewerbeverein verfolgte die Idee, eine Interessenvertretung zu schaffen, die – über die [[Zunft|Zünfte]] hinausgehend – alle Wirtschaftstreibenden einer Region als Mitglieder haben sollte und die als Institution (Kammer) auch mehr Gehör und Mitsprache in wirtschaftspolitischen Entscheidungen haben sollte. Vorerst blieb es jedoch bei einzelnen regionalen Gewerbevereinen. [[1847]] konstituierte sich der [[Salzburger Gewerbeverein]] (Gewerbeverein Salzburg). | + | Der [[1839]] gegründete Österreichische Gewerbeverein verfolgte die Idee, eine Interessenvertretung zu schaffen, die – über die [[Zunft|Zünfte]] hinausgehend – alle Wirtschaftstreibenden einer Region als Mitglieder haben sollte und die als Institution ([[Kammer]]) auch mehr Gehör und Mitsprache in wirtschaftspolitischen Entscheidungen haben sollte. Vorerst blieb es jedoch bei einzelnen regionalen Gewerbevereinen. [[1847]] konstituierte sich der [[Gewerbeverein Salzburg|Salzburger Gewerbeverein]]. |
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| − | Das erste rechtliche Grundlage war der Erlass vom 15. Dezember [[1848]] über die provisorischen Bestimmungen der Errichtung von Handelskammern <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18490005&seite=00000025 alex.onb.ac.at/1849: Erg.Bd. (Dez 48-Okt 49), Seite 25 ff]</ref>, vorbehaltlich der späteren Erlassung eines Handelskammergesetzes. Die Handelskammern waren als beratende Institute vorgesehen, die direkt dem Ministerium untergeordnet sein sollten, deren Mitglieder durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften. | + | Das erste rechtliche Grundlage war der Erlass vom [[15. Dezember]] [[1848]] über die provisorischen Bestimmungen der Errichtung von Handelskammern,<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=18490005&seite=00000025 alex.onb.ac.at/1849: Erg.Bd. (Dez 48-Okt 49), Seite 25 ff]</ref> vorbehaltlich der späteren Erlassung eines Handelskammergesetzes. Die Handelskammern waren als beratende Institute vorgesehen, die direkt dem Ministerium untergeordnet sein sollten, deren Mitglieder durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften. |
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| − | Mit Verordnung vom 26. März [[1850]] <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1850&page=825&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 122/1850, Seite 711 ff]</ref> wurde das provisorisch sanktionierte Gesetz über die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern kundgemacht. Die Handels- und Gewerbekammern waren als beratende Institute vorgesehen, direkt dem Ministerium untergeordnet, deren Mitglieder in zwei Sektionen (Handel, Gewerbe) durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften. Der institutionelle Kostenaufwand wurde durch eine direkte Steuer auf alle Wahlberechtigten umgelegt. | + | Mit Verordnung vom [[26. März]] [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1850&page=825&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 122/1850, Seite 711 ff]</ref> wurde das provisorisch sanktionierte Gesetz über die Errichtung von Handels- und Gewerbekammern kundgemacht. Die Handels- und Gewerbekammern waren als beratende Institute vorgesehen, direkt dem Ministerium untergeordnet, deren Mitglieder in zwei Sektionen (Handel, Gewerbe) durch Wahl zu bestimmen waren und die ihre Ansichten und Gutachten den staatlichen Behörden zur Kenntnis bringen durften. Der institutionelle Kostenaufwand wurde durch eine direkte Steuer auf alle Wahlberechtigten umgelegt. |
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| | [[1851]] wurde die [[Handels- und Gewerbekammer für das Herzogtum Salzburg]] gegründet. | | [[1851]] wurde die [[Handels- und Gewerbekammer für das Herzogtum Salzburg]] gegründet. |
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| − | Mit Gesetz vom 29. Juni [[1868]] wurden die Handels- und Gewerbekammern, damals für 29 Bezirke, endgültig als beratende Körper eingerichtet. <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=277&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 85/1868, Seite 249 ff]</ref> Die zwei Sektionen (Handel, Gewerbe) wurden beibehalten und die Anzahl der durch direkte Wahlen zu bestimmenden Vertreter erhöht. Das aktive und passive Wahlrecht war von der Steuerleistung abhängig. Die Kammer unterstand der staatlichen Aufsicht durch einen landesfürstlichen Kommissionär und konnte durch Verfügung des Handelsministers jederzeit aufgelöst werden. | + | Mit Gesetz vom [[29. Juni]] [[1868]] wurden die Handels- und Gewerbekammern, damals für 29 Bezirke, endgültig als beratende Körper eingerichtet.<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&datum=1868&page=277&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 85/1868, Seite 249 ff]</ref> Die zwei Sektionen (Handel, Gewerbe) wurden beibehalten und die Anzahl der durch direkte Wahlen zu bestimmenden Vertreter erhöht. Das aktive und passive Wahlrecht war von der Steuerleistung abhängig. Die Kammer unterstand der staatlichen Aufsicht durch einen landesfürstlichen Kommissionär und konnte durch Verfügung des Handelsministers jederzeit aufgelöst werden. |
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| − | Mit dem Gesetz vom 25. Februar 1920 <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1920&page=242&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 98/1920, Seite 160 ff]</ref> wird das Bundesgesetz über die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie kundgemacht. Diese Kammer ist erstmals eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gliedert sich nun in drei Sektionen (Handel, Gewerbe und Industrie). Sie hat nun ein durch Gesetz bestimmtes Recht auf Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, ein Beratungs- und Anhörungsrecht gegenüber den gesetzgebenden und vollziehenden Organen der 1. Republik, sowie ein Auskunftsrecht gegenüber den freiwilligen Vereinigungen von Handel, Gewerbe und Industrie (inkl. Bergbau). Die Anzahl der Vertreter wurde entsprechend erhöht. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtösterreichischen Kammertages festgeschrieben. Die Mandate der Kammerräte wurden durch aktives und passives Wahlrecht aus dem Kreis der selbständigen Mitglieder durch Wahlen bestimmt. Das Wahlrecht stand nun allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zu. Der Aufwand der Kammer wurde durch eine Kammerumlage getragen. | + | Mit dem Gesetz vom [[25. Februar]] [[1920]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&datum=1920&page=242&size=45 alex.onb.ac.at/RGBL. 98/1920, Seite 160 ff]</ref> wurde das Bundesgesetz über die Kammern für Handel, Gewerbe und Industrie kundgemacht. Diese Kammer war erstmals eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gliederte sich nun in drei Sektionen (Handel, Gewerbe und Industrie). Sie hatte nun ein durch Gesetz bestimmtes Recht auf Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, ein Beratungs- und Anhörungsrecht gegenüber den gesetzgebenden und vollziehenden Organen der Ersten Republik, sowie ein Auskunftsrecht gegenüber den freiwilligen Vereinigungen von Handel, Gewerbe und Industrie (inkl. Bergbau). Die Anzahl der Vertreter wurde entsprechend erhöht. Gleichzeitig wurde die Einrichtung des gesamtösterreichischen Kammertages festgeschrieben. Die Mandate der Kammerräte wurden durch aktives und passives Wahlrecht aus dem Kreis der selbständigen Mitglieder durch Wahlen bestimmt. Das Wahlrecht stand nun allen Unternehmen unabhängig von der Steuerleistung zu. Der Aufwand der Kammer wurde durch eine Kammerumlage getragen. |
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| − | Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab die ''Kammer der gewerblichen Wirtschaft'' am [[2. August]] [[1950]] erstmals „[[Salzburger Wirtschaft (Zeitung)|Die Salzburger Wirtschaft]]“ heraus. | + | Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab die ''Kammer der gewerblichen Wirtschaft'' am [[2. August]] [[1950]] erstmals „[[Salzburger Wirtschaft (Zeitung)|Die Salzburger Wirtschaft]]“ heraus. |
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| | Am [[14. Oktober]] [[1955]] wurde in einer Kampfabstimmung das neue Kammerpräsidium mit Präsident [[Josef Ausweger]] sowie den Vizepräsidenten [[Alfred Haidenthaller]] und [[Moritz Kumpfmiller]] gewählt. | | Am [[14. Oktober]] [[1955]] wurde in einer Kampfabstimmung das neue Kammerpräsidium mit Präsident [[Josef Ausweger]] sowie den Vizepräsidenten [[Alfred Haidenthaller]] und [[Moritz Kumpfmiller]] gewählt. |
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| | * [[Veranstaltungsverband Landesstelle Salzburg]] | | * [[Veranstaltungsverband Landesstelle Salzburg]] |
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| | * Servicehandbuch WKS 2012/13 | | * Servicehandbuch WKS 2012/13 |
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| | == Weblinks == | | == Weblinks == |
| | * [http://portal.wko.at/wk/wirueberuns.wk?ftyp=4&dstid=682|Salzburger Wirtschaftskammer, Website] | | * [http://portal.wko.at/wk/wirueberuns.wk?ftyp=4&dstid=682|Salzburger Wirtschaftskammer, Website] |
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