Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Organe''' des Fonds sind:
'''Organe''' des Fonds sind:
*die Delegiertenversammlung,
*die Delegiertenversammlung,
* das Kuratorium,
* das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]],
* das Direktorium,
* das [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktorium]],
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt;
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt;
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen:
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen:
: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Salzburger Festspielfonds#Das Direktorium|Präsidenten (Vorsitzenden des Direktoriums)]].
: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] (Vorsitzenden des Direktoriums).


===Die Delegiertenversammlung ===
===Die Delegiertenversammlung ===