Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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*die Delegiertenversammlung, | *die Delegiertenversammlung, | ||
* das Kuratorium, | * das [[Kuratorium des Salzburger Festspielfonds|Kuratorium]], | ||
* das Direktorium, | * das [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktorium]], | ||
* ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt; | * ein Kunstrat aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt als beratendes Organ, wenn das Kuratorium einen solchen bestellt; | ||
* außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen: | * außerdem, da zur gemeinsamen Vertretung des Fonds berufen: | ||
: Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Salzburger | : Der [[Landeshauptmann]] von [[Land Salzburg|Salzburg]], im Falle seiner Verhinderung der 1. Landeshauptmannstellvertreter gemeinsam mit dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] (Vorsitzenden des Direktoriums). | ||
===Die Delegiertenversammlung === | ===Die Delegiertenversammlung === | ||