Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen
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===Das Direktorium === | ===Das Direktorium === | ||
Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern. | Das Direktorium besteht aus dem [[Präsidenten der Salzburger Festspiele|Präsidenten]] und höchstens vier weiteren Mitgliedern, in der Praxis traditionell aus nur zwei weiteren Mitgliedern. | ||
Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. | Dem Präsidenten obliegt im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Direktoriums die Führung der laufenden Geschäfte in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht. | ||
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* die Aufstellung des Jahresvoranschlages. | * die Aufstellung des Jahresvoranschlages. | ||
Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus dem Präsidenten, dem Intendanten und dem Kaufmännischen Direktor besteht. | Die Aufgabenverteilung innerhalb des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds| Direktoriums]] ist in der Praxis so, dass es aus dem Präsidenten, dem [[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendanten]] und dem [[Kaufmännische Direktoren der Salzburger Festspiele|Kaufmännischen Direktor]] besteht. | ||
==Anschrift== | ==Anschrift== | ||