[[1975]] wurde die Universität nach dem Universitäts-Organisationsgesetz vom [[1. Oktober]] in fünf Fakultäten gegliedert, nachdem bereits [[1965]] die [[Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Salzburg|Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät]] konstituiert wurde. Es gibt nun eine Katholisch-Theologische, eine Rechtswissenschaftliche, eine [[Kultur- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg|Geisteswissenschaftliche]] und eine [[Naturwissenschaftliche Fakultät]] sowie in eine Medizinische Fakultät, welche aber bis heute noch nicht realisiert wurde. | [[1975]] wurde die Universität nach dem Universitäts-Organisationsgesetz vom [[1. Oktober]] in fünf Fakultäten gegliedert, nachdem bereits [[1965]] die [[Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Salzburg|Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät]] konstituiert wurde. Es gibt nun eine Katholisch-Theologische, eine Rechtswissenschaftliche, eine [[Kultur- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg|Geisteswissenschaftliche]] und eine [[Naturwissenschaftliche Fakultät]] sowie in eine Medizinische Fakultät, welche aber bis heute noch nicht realisiert wurde. |