Pranger: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Pranger''' war eine mittelalterliche Gerichtseinrichtung, an den Personen, die eine bestimmte Straftat begangenen hatten, eine bestimmte Zeit angekettet wurden und so dem Volk ausgeliefert war.
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Der '''Pranger''' war eine [[Strafrecht im Land Salzburg (historisch)|strafrechtliche]] Einrichtung
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An einen Pranger wurden Personen, die eine bestimmte Straftat begangenen hatten, eine bestimmte Zeit angekettet. Die Bevölkerung konnte diese Personen verhöhnen oder auch anspucken. Selbst leichtere Strafen, zu Haut und Haar, blieben nie ohne körperliche Beeinträchtigungen: am Pranger stehen, das Kahlscheren oder die Streiche mit der Spitzgerte.  
  
 
== Pranger in der Stadt Salzburg ==
 
== Pranger in der Stadt Salzburg ==
 
Bis [[1635]] befand sich der (ein) Pranger am [[Waagplatz]] in der [[Altstadt]] von [[Salzburg]].
 
Bis [[1635]] befand sich der (ein) Pranger am [[Waagplatz]] in der [[Altstadt]] von [[Salzburg]].
  
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In einer ''Generale'' (Dokument) vom [[7. Februar]] [[1660]] heißt es, dass ''im Falle jemand mit Fällung von Wildprets nach vorausgegangener ersten Abstraffung zum anderen Male vergreiffen würde, soll derselbe unfehlbar mit Hirsch- oder Gämsgewichten auf den Rücken gebunden öffentlich am Pranger gestellt werden.''<ref>Quelle [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=slk&datum=18870003&query=((text:Pranger))&ref=anno-search&seite=125 ANNO], [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]], [[1887]], Seite 125</ref>
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Die letzte öffentliche Brandmarkung am Pranger in SAlzburg geht auf das Jahr [[1800]] zurück. Doch noch [[1816]] kam es zur zur Schaustellung eines Delinquenten auf einer ''Schandbühne'', wo er 20 Rutenstreiche erhielt und auf "ewig" des Landes verwiesen wurde.
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== Quellen ==
 
* [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19200101&seite=10&zoom=33&query=%22Keutzlturm%22&ref=anno-search ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], Ausgabe vom 1. Jänner 1920, Seite 10: [[Franz Martin]]: ''Die alte "Stadttrinkstube"''
 
* [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19200101&seite=10&zoom=33&query=%22Keutzlturm%22&ref=anno-search ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], Ausgabe vom 1. Jänner 1920, Seite 10: [[Franz Martin]]: ''Die alte "Stadttrinkstube"''
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* [[Strafrecht im Land Salzburg (historisch)]]
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== Fußnote ==
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[[Kategorie:Geschichte]]
 
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[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
 
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[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 23. Oktober 2018, 17:45 Uhr

Der Pranger war eine strafrechtliche Einrichtung

Funktion

An einen Pranger wurden Personen, die eine bestimmte Straftat begangenen hatten, eine bestimmte Zeit angekettet. Die Bevölkerung konnte diese Personen verhöhnen oder auch anspucken. Selbst leichtere Strafen, zu Haut und Haar, blieben nie ohne körperliche Beeinträchtigungen: am Pranger stehen, das Kahlscheren oder die Streiche mit der Spitzgerte.

Pranger in der Stadt Salzburg

Bis 1635 befand sich der (ein) Pranger am Waagplatz in der Altstadt von Salzburg.

In einer Generale (Dokument) vom 7. Februar 1660 heißt es, dass im Falle jemand mit Fällung von Wildprets nach vorausgegangener ersten Abstraffung zum anderen Male vergreiffen würde, soll derselbe unfehlbar mit Hirsch- oder Gämsgewichten auf den Rücken gebunden öffentlich am Pranger gestellt werden.[1]

Die letzte öffentliche Brandmarkung am Pranger in SAlzburg geht auf das Jahr 1800 zurück. Doch noch 1816 kam es zur zur Schaustellung eines Delinquenten auf einer Schandbühne, wo er 20 Rutenstreiche erhielt und auf "ewig" des Landes verwiesen wurde.

Quellen

Fußnote