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Das Urheberrecht schützt den Urheber, der Werke von individuellem Charakter geschaffen hat, vor unerlaubter Nutzung seiner Werke.
 
Das Urheberrecht schützt den Urheber, der Werke von individuellem Charakter geschaffen hat, vor unerlaubter Nutzung seiner Werke.
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Ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt dann vor, wenn es eine eigentümlich geistige Schöpfung darstellt, sich also vom „Alltäglichen“, vom Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt<ref>Quelle [http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/Zusammenfassung_Urheberrecht.pdf www.tuwien.ac.at]</ref>.
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Ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes liegt dann vor, wenn es eine eigentümlich geistige Schöpfung darstellt, sich also vom „Alltäglichen", vom Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abhebt<ref>Quelle [http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/rechtsabt/Zusammenfassung_Urheberrecht.pdf www.tuwien.ac.at]</ref>.
    
== Wer ist der Urheber bei einem, einer, eines ... ==
 
== Wer ist der Urheber bei einem, einer, eines ... ==