| Zeile 4: |
Zeile 4: |
| | Durch das Bundesgesetz vom 21. März [[1930]] über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurortegesetz) <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Bundesgesetz vom 21. März [[1930]] über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurortegesetz]</ref> wird erstmals eine gesetzliche Regelung eingeführt, mit deren Hilfe in den darauf folgenden Jahren und Jahrzehnten den Behörden in Österreich gelingt, eine Ordnung in diese Materie zu bringen. Nicht zuletzt hat die staatliche sanitäre Aufsicht dazu geführt, dass heute nur mehr jene [[Heilquellen]], [[Heilpeloide]] und [[Heilvorkommen]] in Betrieb stehen, die dieses Prädikat auch verdienen. Diese hier darzustellen ist, richtig und sinnvoll. | | Durch das Bundesgesetz vom 21. März [[1930]] über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurortegesetz) <ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgb&datum=19300004&seite=00000464 Bundesgesetz vom 21. März [[1930]] über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurortegesetz]</ref> wird erstmals eine gesetzliche Regelung eingeführt, mit deren Hilfe in den darauf folgenden Jahren und Jahrzehnten den Behörden in Österreich gelingt, eine Ordnung in diese Materie zu bringen. Nicht zuletzt hat die staatliche sanitäre Aufsicht dazu geführt, dass heute nur mehr jene [[Heilquellen]], [[Heilpeloide]] und [[Heilvorkommen]] in Betrieb stehen, die dieses Prädikat auch verdienen. Diese hier darzustellen ist, richtig und sinnvoll. |
| | | | |
| − | Die Verwendung der Begrifflichkeiten "Ehemalige Heilquellen", "Ehemalige Kurorte", "Ehemalige Kurbäder" u.dgl. mehr sowie die Auflistung von Berichten nach Volksglaube, alten Zeitungsmeldungen und Literaturangaben, die dem Stand der Wissenschaft nach als veraltet einzustufen sind, bringt - ohne mit der Materie in der Gewässerkunde und Balneologie tatsächlich vertraut zu sein - dem Leser keinen Mehrwert, sondern erzeugt unrichtige, verwirrende und sogar falsche Information. Artikeln dieses Genres sind daher fragwürdig. Da helfen auch rechtliche Hinweise, auch diese teilweise unrichtig bis falsch, nichts ! [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 07:49, 29. Aug. 2018 (UTC) | + | Die Verwendung der Begrifflichkeiten "Ehemalige Heilquellen", "Ehemalige Kurorte", "Ehemalige Kurbäder" u.dgl. mehr sowie die Auflistung von Berichten nach Volksglaube, alten Zeitungsmeldungen und Literaturangaben, die dem Stand der Wissenschaft nach als veraltet einzustufen sind, bringt - ohne mit der Materie in der Gewässerkunde und Balneologie tatsächlich vertraut zu sein - dem Leser keinen Mehrwert, sondern erzeugt unrichtige, verwirrende und sogar falsche Information. Artikeln dieses Genres sind daher fragwürdig. Da helfen auch rechtliche Hinweise, auch diese teilweise unrichtig bis falsch, nichts ! Anonymer Nutzer 07:49, 29. Aug. 2018 (UTC) |
| | | | |
| | : Es wäre mir neu, dass in Lexika keine ehemaligen Begrifflichkeiten unabhängig von in der Jetztzeit geltenden Gesetzen verwendet werden dürften oder sollten. Es steht klar, dass es sich um Ehemaliges handelt und aus jedem Artikel geht hervor, aus welcher Zeit dieser Beitrag stimmt. Alle hier geschriebenen Informationen sind mit Quellen belegt, somit weder unrichtig noch verwirrend oder falsch. Selbst wenn es sich um Volkglauben handelte, hat es jedenfalls im Salzburgwiki Platz. Du hast ja bereits fehlerhafte rechtliche Hinweise korrigiert. Ansonsten handelt es sich um historische Tatsachen meint --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 09:24, 29. Aug. 2018 (UTC) | | : Es wäre mir neu, dass in Lexika keine ehemaligen Begrifflichkeiten unabhängig von in der Jetztzeit geltenden Gesetzen verwendet werden dürften oder sollten. Es steht klar, dass es sich um Ehemaliges handelt und aus jedem Artikel geht hervor, aus welcher Zeit dieser Beitrag stimmt. Alle hier geschriebenen Informationen sind mit Quellen belegt, somit weder unrichtig noch verwirrend oder falsch. Selbst wenn es sich um Volkglauben handelte, hat es jedenfalls im Salzburgwiki Platz. Du hast ja bereits fehlerhafte rechtliche Hinweise korrigiert. Ansonsten handelt es sich um historische Tatsachen meint --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 09:24, 29. Aug. 2018 (UTC) |
| Zeile 43: |
Zeile 43: |
| | Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Laie laienhafte] Hinweis im Salzburgwiki auf "Ehemalige Heilquelle(n)“ u.dgl.m. ist aus den dargelegten Gründen in die Irre führend, unrichtig oder falsch. Klare Begrifflichkeiten und nur eine klare Argumentation führen zu seriöser Information. Der insistierende Verweis auf historische Tatsachen und das Buch als Quelle geht ins Leere, weil dessen Inhalte durch die aufklärende Wirkung der Zeitgeschichte selbst widerlegt wurden. | | Der [https://de.wikipedia.org/wiki/Laie laienhafte] Hinweis im Salzburgwiki auf "Ehemalige Heilquelle(n)“ u.dgl.m. ist aus den dargelegten Gründen in die Irre führend, unrichtig oder falsch. Klare Begrifflichkeiten und nur eine klare Argumentation führen zu seriöser Information. Der insistierende Verweis auf historische Tatsachen und das Buch als Quelle geht ins Leere, weil dessen Inhalte durch die aufklärende Wirkung der Zeitgeschichte selbst widerlegt wurden. |
| | | | |
| − | Fazit: [[Heilquellen]] gibt es in Salzburg nur wenige. Was als solches nicht anerkannt ist, bedarf keiner Darlegung. [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 20:05, 25. Sep. 2018 (UTC) | + | Fazit: [[Heilquellen]] gibt es in Salzburg nur wenige. Was als solches nicht anerkannt ist, bedarf keiner Darlegung. Anonymer Nutzer 20:05, 25. Sep. 2018 (UTC) |
| | | | |
| | == Fußnoten == | | == Fußnoten == |
| | <references/> | | <references/> |