Georg Schönhärl: Unterschied zwischen den Versionen

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Georg Schönhärl empfing am [[15. November]] [[1855]] seine Priesterweihe. Am [[14. Februar]] [[1902]] wurde im der Titel ''Geistlicher Rat'' zuerkannt. Er wurde am [[6. Dezember]] [[1897]] zum Stiftspropst in [[Seekirchen]] ernannt.  
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Georg Schönhärl empfing am [[15. November]] [[1855]] seine Priesterweihe. Am [[14. Februar]] [[1899]] wurde im der Titel ''Geistlicher Rat'' zuerkannt. Er wurde am [[6. Dezember]] [[1897]] zum Stiftspropst in [[Seekirchen]] ernannt.  
  
 
Unter Schönhärl strebten die Kanoniker eine Klärung ihrer Rechte der [[Erzdiözese Salzburg]] gegenüber an. Auslöser war die Verpflichtung sich am Bau der [[Stadtpfarrkirche St. Andrä|St. Andrä Kirche]] in der [[Stadt Salzburg]] mit jährlichen Geldbeträgen zu beteiligen.
 
Unter Schönhärl strebten die Kanoniker eine Klärung ihrer Rechte der [[Erzdiözese Salzburg]] gegenüber an. Auslöser war die Verpflichtung sich am Bau der [[Stadtpfarrkirche St. Andrä|St. Andrä Kirche]] in der [[Stadt Salzburg]] mit jährlichen Geldbeträgen zu beteiligen.

Version vom 17. Oktober 2008, 14:53 Uhr

Georg Schönhärl (* 25. September 1832 in Poppenricht, Bayern; † 16. September 1906 in Seekirchen) war Stiftspropst von Seekirchen.

Leben

Georg Schönhärl empfing am 15. November 1855 seine Priesterweihe. Am 14. Februar 1899 wurde im der Titel Geistlicher Rat zuerkannt. Er wurde am 6. Dezember 1897 zum Stiftspropst in Seekirchen ernannt.

Unter Schönhärl strebten die Kanoniker eine Klärung ihrer Rechte der Erzdiözese Salzburg gegenüber an. Auslöser war die Verpflichtung sich am Bau der St. Andrä Kirche in der Stadt Salzburg mit jährlichen Geldbeträgen zu beteiligen.

Am 16. Dezember 1905 wurde Schönhärl von Rom informiert, dass das Kollegiatstift zwar die Insignien tragen dürfe, aber juristisch nach wie vor direkt dem Salzburger Erzbischof unterstellt sei.

Quellen


Zeitfolge