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Voraussetzung für den Besuch des Musikgymnasiums ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, bei der das Können auf dem Instrument und die allgemeine musikalische Eignung überprüft werden. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits einen Vorbereitungslehrgang am Mozarteum besuchen oder beim Wettbewerb „Prima la Musica“ einen 1. Platz im Vorjahr erreicht haben, erübrigt sich das Vorspielen auf dem Instrument.
 
Voraussetzung für den Besuch des Musikgymnasiums ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung, bei der das Können auf dem Instrument und die allgemeine musikalische Eignung überprüft werden. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits einen Vorbereitungslehrgang am Mozarteum besuchen oder beim Wettbewerb „Prima la Musica“ einen 1. Platz im Vorjahr erreicht haben, erübrigt sich das Vorspielen auf dem Instrument.
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