Änderungen

K
Linkfix
Zeile 2: Zeile 2:     
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Der deutsche Reichskanzler [[Adolf Hitler]] sprach eine "''Einladung''" für den österreichischen Bundeskanzler Kurt Schuschnigg in Begleitung des Staatssekretärs für Äußeres, Guido Schmidt, zu einem Treffen am [[12. Februar]] [[1938]] auf den [[Obersalzberg]] bei [[Berchtesgaden]] aus.
+
Der deutsche Reichskanzler [[Adolf Hitler]] sprach eine "''Einladung''" für den österreichischen Bundeskanzler [[Kurt Schuschnigg]] in Begleitung des Staatssekretärs für Äußeres, Guido Schmidt, zu einem Treffen am [[12. Februar]] [[1938]] auf den [[Obersalzberg]] bei [[Berchtesgaden]] aus.
    
Es kam zu einem zweistündigen Gespräch ohne Zeugen. Im Anschluss daran präsentierte Hitler den Entwurf eines Abkommens, durch das den österreichischen Nationalsozialisten weitreichende politische Entfaltungsmöglichkeiten zugesichert werden sollten. Darin war neben anderen Dingen auch die Einsetzung von Arthur Seyss-Inquart als Innenminister mit absoluter Polizeigewalt festgeschrieben. Hitlers meinte dazu: „''Verhandelt wird nicht, ich ändere keinen Beistrich. Sie haben zu unterschreiben, oder alles andere ist zwecklos, und wir sind zu keinem Ergebnis gekommen. Ich werde dann im Laufe der Nacht meine Entschlüsse zu fassen haben.''“ Schuschnigg beugte sich dem Druck, konnte lediglich eine „Gnadenfrist“ von drei Tagen erreichen, denn Ministerernennungen mussten verfassungsrechtlich erst vom Bundespräsidenten gebilligt werden. Schließlich unterschrieb Schuschnigg.
 
Es kam zu einem zweistündigen Gespräch ohne Zeugen. Im Anschluss daran präsentierte Hitler den Entwurf eines Abkommens, durch das den österreichischen Nationalsozialisten weitreichende politische Entfaltungsmöglichkeiten zugesichert werden sollten. Darin war neben anderen Dingen auch die Einsetzung von Arthur Seyss-Inquart als Innenminister mit absoluter Polizeigewalt festgeschrieben. Hitlers meinte dazu: „''Verhandelt wird nicht, ich ändere keinen Beistrich. Sie haben zu unterschreiben, oder alles andere ist zwecklos, und wir sind zu keinem Ergebnis gekommen. Ich werde dann im Laufe der Nacht meine Entschlüsse zu fassen haben.''“ Schuschnigg beugte sich dem Druck, konnte lediglich eine „Gnadenfrist“ von drei Tagen erreichen, denn Ministerernennungen mussten verfassungsrechtlich erst vom Bundespräsidenten gebilligt werden. Schließlich unterschrieb Schuschnigg.