| | Nach dem Studium war Weigel Kultur-, Medien- und Pressereferent („Grüner Klub im Parlament“, „kulturmaschine“, „Verband der Diplomierten ErgotherapeutInnen“, „Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste“, „[[Österreichische Bundesbahnen|ÖBB]] - Rail Cargo Austria“, „Wirtschaftsuniversität Wien“, „Österreichische Tierärztekammer“). | | Nach dem Studium war Weigel Kultur-, Medien- und Pressereferent („Grüner Klub im Parlament“, „kulturmaschine“, „Verband der Diplomierten ErgotherapeutInnen“, „Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste“, „[[Österreichische Bundesbahnen|ÖBB]] - Rail Cargo Austria“, „Wirtschaftsuniversität Wien“, „Österreichische Tierärztekammer“). |
| − | Als Kulturreferent des „Grünen Klubs im Parlament“ hat sich Weigel ab Oktober 1991 gemeinsam mit dem Kunsthistoriker Walter Koschatzky (Obmann der Bürgerinitiative „Freunde von Schloss Schönbrunn“) erfolgreich gegen die vom damaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel ursprünglich geplante Privatisierungsvariante von Schloss Schönbrunn engagiert, von der vor allem eine private Betreibergesellschaft (bestehend aus Do&Co, Erste Österreichische Sparkasse, Kongresszentrum AG, Mazur, Österreichisches Verkehrsbüro, Wiener Messe AG, Zentralsparkasse) profitiert hätte, mit der seit Frühjahr 1990 konkrete Vertragsverhandlungen liefen.<ref>Nachfolgend der Link zum „Stenographischen Protokoll“ der „Dringlichen Anfrage an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Privatisierungs-Fiasko Schönbrunn“ mit der die knapp ein Jahr dauernde, erfolgreiche Schloss-Schönbrunn-Kampagne des Grünen Klubs im Parlament begonnen hat: [http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/NRSITZ/NRSITZ_00040/imfname_142030.pdf „Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Pilz, Voggenhuber und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Privatisierungs-Fiasko Schönbrunn“.] Stenographisches Protokoll. Nationalrat XVIII. GP. 40. Sitzung. 2. Oktober 1991. S. 3857-3890.</ref> Dagegen war das grüne Ziel von Anfang an, „das Schloss Schönbrunn über eine dem Staat zugehörige Betriebsgesellschaft zu führen, für die man hervorragende, wirtschaftlich und kulturell gleichwertig geeignete Persönlichkeiten engagiert, die das Schloss nach modernen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen, und das im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt, wo auch die historischen Grundsätze beachtet werden“<ref>Mag. Marijana Grandits: [http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/NRSITZ/NRSITZ_00040/imfname_142030.pdf „Dringliche Anfrage betreffend Privatisierungs-Fiasko Schönbrunn“.] Stenographisches Protokoll. Nationalrat XVIII. GP. 40. Sitzung. 2. Oktober 1991. S. 380857-3890. S.3889.</ref>, wie dies schließlich durch die „Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.“ umgesetzt wurde. | + | Als Kulturreferent des „Grünen Klubs im Parlament“ hat sich Weigel ab Oktober 1991 gemeinsam mit dem Kunsthistoriker Walter Koschatzky (Obmann der Bürgerinitiative „Freunde von Schloss Schönbrunn“) erfolgreich gegen die vom damaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Schüssel ursprünglich geplante Privatisierungsvariante von Schloss Schönbrunn engagiert, von der vor allem eine private Betreibergesellschaft (bestehend aus Do&Co, Erste Österreichische Sparkasse, Kongresszentrum AG, Mazur, [[Österreichisches Verkehrsbüro AG|Österreichisches Verkehrsbüro]], Wiener Messe AG, Zentralsparkasse) profitiert hätte, mit der seit Frühjahr 1990 konkrete Vertragsverhandlungen liefen.<ref>Nachfolgend der Link zum „Stenographischen Protokoll“ der „Dringlichen Anfrage an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Privatisierungs-Fiasko Schönbrunn“ mit der die knapp ein Jahr dauernde, erfolgreiche Schloss-Schönbrunn-Kampagne des Grünen Klubs im Parlament begonnen hat: [http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/NRSITZ/NRSITZ_00040/imfname_142030.pdf „Dringliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Pilz, Voggenhuber und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Privatisierungs-Fiasko Schönbrunn“.] Stenographisches Protokoll. Nationalrat XVIII. GP. 40. Sitzung. 2. Oktober 1991. S. 3857-3890.</ref> Dagegen war das grüne Ziel von Anfang an, „das Schloss Schönbrunn über eine dem Staat zugehörige Betriebsgesellschaft zu führen, für die man hervorragende, wirtschaftlich und kulturell gleichwertig geeignete Persönlichkeiten engagiert, die das Schloss nach modernen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen führen, und das im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt, wo auch die historischen Grundsätze beachtet werden“<ref>Mag. Marijana Grandits: [http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/NRSITZ/NRSITZ_00040/imfname_142030.pdf „Dringliche Anfrage betreffend Privatisierungs-Fiasko Schönbrunn“.] Stenographisches Protokoll. Nationalrat XVIII. GP. 40. Sitzung. 2. Oktober 1991. S. 380857-3890. S.3889.</ref>, wie dies schließlich durch die „Schloss Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.“ umgesetzt wurde. |
| | Daneben hat Weigel mit dem grünen Kultursprecher [[Johannes Voggenhuber]], NS-Opfern (vor allem Fritz Weibel <ref>Christa Zöchling: „Jedes Anrecht verloren“. Die Republik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: „profil“. Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.</ref>), der Historikerin Brigitte Bailer-Galanda („Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“) sowie der HOSI-Aktivistin Gudrun Hauer („Homosexuellen Initiative“) <ref>Kurt Krickler: Entschädigung: Bis heute kein Rechtsanspruch. In: Lambda-Nachrichten. Juni 2001. S.53-61. S.57f.</ref> eine aus 405 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu „Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des [[Nationalsozialismus]]“<ref>Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der [[NS-Opfer|Opfer]] des [[Nationalsozialismus]] (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992</ref> vorbereitet, recherchiert, koordiniert und formuliert. Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des „Anschlusses“, eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und konnte vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet werden, weil die konkrete und korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat, was als eklatantes Forschungsdefizit aufgezeigt werden sollte, das in den Folgejahren behoben wurde.<ref>Anton Pelinka: Die Entdeckung der Verantwortung. Wien 1998. S.188f. sowie S.150f.</ref> | | Daneben hat Weigel mit dem grünen Kultursprecher [[Johannes Voggenhuber]], NS-Opfern (vor allem Fritz Weibel <ref>Christa Zöchling: „Jedes Anrecht verloren“. Die Republik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: „profil“. Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.</ref>), der Historikerin Brigitte Bailer-Galanda („Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“) sowie der HOSI-Aktivistin Gudrun Hauer („Homosexuellen Initiative“) <ref>Kurt Krickler: Entschädigung: Bis heute kein Rechtsanspruch. In: Lambda-Nachrichten. Juni 2001. S.53-61. S.57f.</ref> eine aus 405 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu „Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des [[Nationalsozialismus]]“<ref>Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der [[NS-Opfer|Opfer]] des [[Nationalsozialismus]] (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992</ref> vorbereitet, recherchiert, koordiniert und formuliert. Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des „Anschlusses“, eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und konnte vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet werden, weil die konkrete und korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat, was als eklatantes Forschungsdefizit aufgezeigt werden sollte, das in den Folgejahren behoben wurde.<ref>Anton Pelinka: Die Entdeckung der Verantwortung. Wien 1998. S.188f. sowie S.150f.</ref> |