Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg wurde auf Initiative von [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer sen.]], der Besetzungen wie in der Hainburger Au im [[Bundesland Salzburg]] verhindern wollte, [[1985]] ins Leben gerufen. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang [[Eberhard Stüber]]. [[1998]] wurde Stüber von [[Wolfgang Wiener]] abgelöst, der das Amt seither innehat. Der Landesumweltanwalt wird immer auf fünf Jahre bestellt. Die aktuelle Funktionsperiode läuft bis 2018.
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Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg entstand [[1985]] auf Initiative von [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer sen.]], der Besetzungen wie in der Hainburger Au im [[Bundesland Salzburg]] verhindern wollte. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang [[Eberhard Stüber]]. [[1998]] wurde Stüber von [[Wolfgang Wiener]] abgelöst, der das Amt seither innehat. Der Landesumweltanwalt wird immer auf fünf Jahre bestellt. Die aktuelle Funktionsperiode läuft bis 2018.
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Die aktuelle Rechtsgrundlage der Landesumweltanwaltschaft ist ein Landesgesetz vom [[23. April]] [[1998]] über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G). Es sieht für die Landesumweltanwaltschaft folgende gesetzliche Aufgaben vor:
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Die Landesumweltanwaltschaft ist eine Sonderverwaltungsbehörde, deren Aufgaben und Befugnisse im Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G, StF: LGBl Nr 67/1998 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001084 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung / Salzburger Landesumweltanwaltschafts-Gesetz]</ref> geregelt sind.
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Das LUA-Gesetz sieht für die Landesumweltanwaltschaft folgende Aufgaben und Befugnisse vor: