Verdienstzeichen des Landes Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. November 2008, 09:51 Uhr
Das Verdienstzeichen ist ein Ehrenzeichen des Landes Salzburg. Seine Vergabe ist im Salzburger Ehrenzeichengesetz geregelt.
Vergaberegeln
§3 des Salzburger Ehrenzeichengesetzes sieht vor, dass ein Ehrenzeichen des Landes Salzburg für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen wird. Es darf nur dann verliehen werden, wenn die Verdienste nicht schon durch ein anderes Ehrenzeichen gewürdigt wurden. Die Verleihung der einzelnen Stufen richtet sich ausschließlich nach dem Grad des Verdienstes und eine höhere Stufe darf nur verliehen werden, wenn seit der letzten Auszeichnung mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Verleihungsvorschläge können von den Bezirksverwaltungsbehörden oder aber grundsätzlich von jeder Person kommen.
Aussehen
Das Verdienstzeichen ist eine Brustdekoration am Band. Das Kleinod ist 55mm hoch und 55mm breit und ein zwölfspitziges, golden bordiertes emailliertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht vom Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert.
Das Band ist 45mm breit und rot moiriert. Es hat einen 25mm breiten, weißen Mittelstreifen und ist dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt.
Das Verdienstzeichen wird an der linken Brustseite getragen, und zwar von einem Träger am dreieckig gefalteten Band und von einer Trägerin an einem maschenartig genähten Band.
Bekannte Träger
Gold
Silber
- Kurt Wessely, ehemaliger Chefredakteur des Salzburger Tagblatts
Quelle
- Salzburger Ehrenzeichengesetz