* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den Titel eines päpstlichen "barone romano". Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Wolfgang Baron von Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) | * Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den Titel eines päpstlichen "barone romano". Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Wolfgang Baron von Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) |