Beide Unterarten des Blaukehlchens sind in Salzburg geschützt. Sie unterliegen einerseits dem Schutz der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung]], andererseits sind sie im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gelistet, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume zu treffen. | Beide Unterarten des Blaukehlchens sind in Salzburg geschützt. Sie unterliegen einerseits dem Schutz der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung]], andererseits sind sie im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gelistet, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume zu treffen. |