| − | In den Salzburger Urkunden tauchen die Hagenauer oft mit dem Zusatz ''de, in, von und zu'' Hagenau auf. Die ersten urkundlich erwähnten "Salzburger" Hagenauer wurden als Hagenauer von Allershausen, von Hammerau, von Ainring oder als Hagenauer von Piding (also nach ihrem Wohnsitz) genannt. Erst gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s, als sich die Hagenauer in dem Weiler Hagenau bei Ainring niedergelassen hatten, nannten sich Familienmitglieder wieder "Hagenauer von Hagenau". Dabei ist die Bedeutung "Hagenauer" mit "von Hagenau" ident und somit ein Pleonasmus ([[#Ursprung und Wandel|siehe Kapitel Name, Ursprung und Wandel]]). Interessanter Weise werden in manchen Urkunden Familienmitglieder auch als "Hagenauer von Hagenau" bezeichnet, obwohl sie nie in Hagenau (bei Ainring) gewohnt hatten oder dort geboren wurden. Dies widerspricht der damals üblichen Herkunftsbezeichnung in Salzburger Urkunden des 16. und frühen 17. Jahrhunderts, da ein "von" stets als Anzeige von Wohnsitz, Herrschaft oder Gerichtsbarkeit, und erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts zunehmend als Adelsprädikat benützt worden war. Aber vielleicht mochten die Hagenauer im Erzbistum Salzburg als Nachfahren der Herren von Hagenau so auf ihre Abstammung hinweisen und damit die Erinnerung an ihre ursprüngliche Herkunft aufrecht erhalten. Im frühen 18. Jahrhundert verdeutlichte diese Intention Georg (IV.) Hagenauer mit dem Hagenauer Erbbegräbnis in St. Peter in Salzburg sowie in seinem Testament: ''"damit gleich bei Testirers Namen und Stamm ain eigentliche Behausung verbleibe und der Hagenauerische Name nit gleich vergessen werde"''. | + | In den Salzburger Urkunden tauchen die Hagenauer oft mit dem Zusatz ''de, in, von und zu'' Hagenau auf. Die ersten urkundlich erwähnten "Salzburger" Hagenauer wurden als Hagenauer von Allershausen, von Hammerau, von Ainring oder als Hagenauer von Piding (also nach ihrem Wohnsitz) genannt. Erst gegen Ende des [[16. Jahrhundert]]s, als sich die Hagenauer in dem Weiler Hagenau bei Ainring niedergelassen hatten, nannten sich Familienmitglieder wieder "Hagenauer von Hagenau". Dabei ist die Bedeutung "Hagenauer" mit "von Hagenau" ident und somit ein Pleonasmus (siehe [[Hagenauer - über den Namen, seine Herkunft und sein Wandel| Namen]]). Interessanter Weise werden in manchen Urkunden Familienmitglieder auch als "Hagenauer von Hagenau" bezeichnet, obwohl sie nie in Hagenau (bei Ainring) gewohnt hatten oder dort geboren wurden. Dies widerspricht der damals üblichen Herkunftsbezeichnung in Salzburger Urkunden des 16. und frühen 17. Jahrhunderts, da ein "von" stets als Anzeige von Wohnsitz, Herrschaft oder Gerichtsbarkeit, und erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts zunehmend als Adelsprädikat benützt worden war. Aber vielleicht mochten die Hagenauer im Erzbistum Salzburg als Nachfahren der Herren von Hagenau so auf ihre Abstammung hinweisen und damit die Erinnerung an ihre ursprüngliche Herkunft aufrecht erhalten. Im frühen 18. Jahrhundert verdeutlichte diese Intention Georg (IV.) Hagenauer mit dem Hagenauer Erbbegräbnis in St. Peter in Salzburg sowie in seinem Testament: ''"damit gleich bei Testirers Namen und Stamm ain eigentliche Behausung verbleibe und der Hagenauerische Name nit gleich vergessen werde"''. |