''Das Landschaftsschutzgebiet wird laut Lageplan 1:2880 wie folgt begrenzt: Ausgehend vom Gst. 693/2 KG Hundsdorf, stellt die Südbegrenzung des Zeller-See-Naturschutzgebietes zugleich die nördliche Grenze des Landschaftsschutzgebietes Brucker-Zeller-Moos dar. Die Ortsgrenze'' (hier ist wohl die Ostgrenze gemeint - Anm.) ''desselben ist der Westrand des öffentlichen Weggrundstückes 699/1 KG Hundsdorf (Thumersbacher Straße). Vom Berührungspunkt des Gst. 699/1 mit dem Gst 693/1 je KG Hundsdorf (Bundesstraße) bildet der Nordrand der letzteren bis zum Ausgangspunkt die südliche Umgrenzung des Schutzgebietes.'' | ''Das Landschaftsschutzgebiet wird laut Lageplan 1:2880 wie folgt begrenzt: Ausgehend vom Gst. 693/2 KG Hundsdorf, stellt die Südbegrenzung des Zeller-See-Naturschutzgebietes zugleich die nördliche Grenze des Landschaftsschutzgebietes Brucker-Zeller-Moos dar. Die Ortsgrenze'' (hier ist wohl die Ostgrenze gemeint - Anm.) ''desselben ist der Westrand des öffentlichen Weggrundstückes 699/1 KG Hundsdorf (Thumersbacher Straße). Vom Berührungspunkt des Gst. 699/1 mit dem Gst 693/1 je KG Hundsdorf (Bundesstraße) bildet der Nordrand der letzteren bis zum Ausgangspunkt die südliche Umgrenzung des Schutzgebietes.'' |