Johann Kaufmann (Kaufmann): Unterschied zwischen den Versionen
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Kaiser Leopold I. verlieh mit Diplom vom 16.5.1694 (Laxenburg) den Brüdern Johann und Dominik Kaufmann den Reichs- und erbländischen Adel mit dem Recht, sich "von Saalhamb" und nach allen anderen jetzt und künftig habenden Gütern zu nennen. | Kaiser Leopold I. verlieh mit Diplom vom 16.5.1694 (Laxenburg) den Brüdern Johann und Dominik Kaufmann den Reichs- und erbländischen Adel mit dem Recht, sich "von Saalhamb" und nach allen anderen jetzt und künftig habenden Gütern zu nennen. | ||
Das Wappen von 1694 der Kaufmann von Söllheim: In Schwarz ein natürlicher sprungbereiter Leopard mit schwazem Halsband; gekrönter Turnierhelm mit schwarz - grauen Wulst und Decken, Helmzier: der wachsende Leopard | Das Wappen von 1694 der Kaufmann von Söllheim: In Schwarz ein natürlicher sprungbereiter Leopard mit schwazem Halsband; gekrönter Turnierhelm mit schwarz - grauen Wulst und Decken, Helmzier: der wachsende Leopard. | ||
Nach seinem Tod ging der Ansitz Söllheim sowie das Nachlassvermögen von 140.700 Gulden an seine beiden Enkel (Johann Christof Cajetan und Johann Josef Chrysogon Pauernfeind von Eyß) über. | Nach seinem Tod ging der Ansitz Söllheim sowie das Nachlassvermögen von 140.700 Gulden an seine beiden Enkel (Johann Christof Cajetan und Johann Josef Chrysogon Pauernfeind von Eyß) über. | ||