Weiler Nußdorf: Unterschied zwischen den Versionen
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Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] | Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde [[Hallwang]]. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs. | ||
Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe | Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe ist das Recht verliehen worden, den Titel [[Erbhof]] zu führen. | ||
Die frühere Bezeichnung "vorderer" und "hinterer" (südlich gelegener) Nußdorfhof wurde mit der Zugehörigkeit zur Stadt Salzburg umgedreht. | Die frühere Bezeichnung "vorderer" und "hinterer" (südlich gelegener) Nußdorfhof wurde mit der Zugehörigkeit zur Stadt Salzburg umgedreht, vorher war dazu die Lage zu Hallwang orthografisches Krititerium. | ||
Wegen der ausgesprochen schönen Aussichtslage ist der Weiler auch ein lohnendes Ziel für eine stadtnahe Wanderung. | Wegen der ausgesprochen schönen Aussichtslage ist der Weiler auch ein lohnendes Ziel für eine stadtnahe Wanderung. | ||