Weiler Nußdorf: Unterschied zwischen den Versionen
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Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] und gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde Hallwang. | Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] und gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde Hallwang. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs. | ||
Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe wurde das Recht verliehen, den Titel [[Erbhof]] zu führen. | Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe wurde das Recht verliehen, den Titel [[Erbhof]] zu führen. | ||