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→‎Der Österreich-Begriff aus historischer Sicht: mit " Die Verwendung von k. (u.) k." ergänzt
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===Österreich-Ungarn ab 1867===
 
===Österreich-Ungarn ab 1867===
 
[[1867]] - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische [[Reich#Reich_und_Reichsh.C3.A4lften|Reichshälfte]] dieser [[Habsburgermonarchie]] hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich" als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst [[1915]] eingeführt.<ref>Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien#Namensgebung.2C_Gebietsumfang "Cisleithanien".]</ref> Sie war in [[Habsburgermonarchie#Kronländer|Kronländer]] organisiert, Salzburg war ein [[Kronland Salzburg|eigenes Kronland]].
 
[[1867]] - Lombardo-Venetien war inzwischen verloren – wurde der Kaiserstaat in die Doppelmonarchie "Österreich-Ungarn" umgewandelt. Die österreichische [[Reich#Reich_und_Reichsh.C3.A4lften|Reichshälfte]] dieser [[Habsburgermonarchie]] hieß aber amtlich nicht "Österreich", sondern "die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder", nichtamtlich auch "Cisleithanien" oder eben sehr wohl "Österreich". Offiziell wurde "Österreich" als Name der "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" erst [[1915]] eingeführt.<ref>Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Cisleithanien#Namensgebung.2C_Gebietsumfang "Cisleithanien".]</ref> Sie war in [[Habsburgermonarchie#Kronländer|Kronländer]] organisiert, Salzburg war ein [[Kronland Salzburg|eigenes Kronland]].
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==== Die Verwendung von k. (u.) k. ====
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Seinerzeit wurde ein großer Unterschied zwischen "k.k." und "k.u.k." gemacht: "k.k." bezog sich auf Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, "k.u.k." auf die wenigen den beiden Reichshälften der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, also dem Gesamtstaat, gemeinsamen Institutionen. Berühmt wurde die (angebliche?) Episode, wonach ein ungarisches Postamt eine an ein "''k.k.'' Regiment" gerichtete Postsendung als unzustellbar zurückschickte (da das dort stationierte Regiment ein k.'''u.'''k. Regiment war), sodass die Begnadigung eines kriegsgerichtlich zum Tod verurteilten Regimentsangehörigen nicht berücksichtigt werden konnte.
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In der Tat gab es zwischen 1867 und 1918 gleichzeitig ein '''k. k.''' Ministerium für Landesverteidigung und ein '''k. u. k.''' Kriegsministerium, wobei übrigens General Franz Freiherr von Schönaich nacheinander beide Positionen (zuerst die erstere und dann die zweitere) einnahm. 
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Es gab auch einen Erlass, in dem die unterschiedliche Verwendung von "k.k." und "k.u.k." genau geregelt war. Vor 1867 gab es nur "k.k." (kaiserlich-königlich); dies aber auch schon zu der Zeit, als die Habsburger "nur" Römisch(-deutsch)e Kaiser sowie Könige von Ungarn und [[Böhmen]], [[Kroatien]] usw. waren, also zB im [[18. Jahrhundert]]. Nach 1867 meinte "k.k." den Monarchen als Kaiser von Österreich sowie König von Böhmen, [[Galizien]] ua., "k.u.k." eben den Monarchen als Oberhaupt der Doppelmonarchie, also als Kaiser von Österreich (nebst anderen zur österreichischen Reichshälfte gehörenden Titeln) einerseits und König von Ungarn (samt den anderen Ländern der Stephanskrone, wie Kroatien und Slawonien ua.) andererseits.<ref>Quelle siehe Benutzerdiskussion [[Benutzer:Peter_Krackowizer/Archiv_2008_bis_2010#k._.28u..29_k.]]</ref>
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Die genaue Zitierung des erwähnten Erlasses:<br>
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:''Die Titulierung als k. u. k. (kaiserlich und königlich) einerseits und k. k. (kaiserlich-königlich) andererseits wurde offenbar erst mit Allerhöchstem Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889, eingeführt'' (Mayerhofer–Pace, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).
    
=== Die Gründung der Republik Österreich ===
 
=== Die Gründung der Republik Österreich ===