Hagenauer: Unterschied zwischen den Versionen
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Das beständig katholische Adelsgeschlecht der Hagenauer stand stets in enger Beziehung mit der römisch-katholischen Kirche; vorerst über das Hochstift Freising, das Hochstift Regensburg und das Hochstift Passau, später über das Erzbistum Salzburg und da im Besonderen mit der Erzabtei St. Peter. Etliche Hagenauer waren | Das beständig katholische Adelsgeschlecht der Hagenauer stand stets in enger Beziehung mit Vertretern der römisch-katholischen Kirche; vorerst über das Hochstift Freising, das Hochstift Regensburg und das Hochstift Passau, später über das Erzbistum Salzburg und da im Besonderen mit der Erzabtei St. Peter. Etliche Hagenauer waren Bischöfe (von Freising und Passau), Äbte (in Scharnitz, Melk, Augsburg und Salzburg), Prioren ([[des Benediktinerklosters Wessobrunn|Wessobrunn]]) oder Würdenträger anderer Kirchenämter (Priester, Vikare, Ordensschwestern), und damit Repräsentanten der amtlichen Kirche. Vom 17. bis zum 19. Jahrhundert waren einige Familienmitglieder in Verwaltungsämtern am Salzburger Fürstenhof, am fürstbischöflichen Hof Gurk und am Hof des Fürstbistums Passau tätig. Die Künstler, die der Familie entsprangen, standen hauptsächlich in Diensten katholischer Erzbischöfe, der Fürstbischöfe, Domherren und Äbte, aber auch von den katholischen Monarchen des österreichischen Kaiserhauses und des bairischen Kurfürstentums, sowie von Mitgliedern der katholischen Hocharistokratie. | ||
Ab circa 1865 oblag einigen Hagenauern die Verantwortung bezüglich der Assekuranz einer Großzahl von Gebäuden der katholischen Kirche in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Diese beständige wechselseitige Beziehung zwischen den Vertretern der römisch-katholischen Kirche und den Mitgliedern der Familie Hagenauer, manifestierte sich in kirchlichen Stiftungen, in der Verwaltung kirchlicher Güter, sowie in der Leitung von kirchlichen oder kirchennahen Organisationen durch die Hagenauer. Im Gegenzug erhielten die Hagenauer durch und von der Kirche Besitz und Privilegien (Lehnsrechte, Güterprivilegien, Bergrechte, Verwaltungsrechte, Vogtämter und andere Verwaltungsämter), sowie die Aufnahme in päpstliche Ritterorden und die Verleihung der päpstlichen Baronie. Unter den Nachkommen dieses Zweigs findet man neben außergewöhnlichen Kirchenmännern auch Kreuzritter, vermögende Handelsherren, Mäzene, Künstler, Freimaurer und Mitglieder anderer Geheimgesellschaften, sowie Widerstandskämpfer im Zweiten Weltkrieg. | |||
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