Stuhllösung: Unterschied zwischen den Versionen
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* [http://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/In-den-Kirchenbaenken-ist-die-Vergangenheit-festgenagelt-id9137001.html Zeitungsartikel über das Thema Kirchenstuhlschilder] | * [http://www.augsburger-allgemeine.de/mindelheim/In-den-Kirchenbaenken-ist-die-Vergangenheit-festgenagelt-id9137001.html Zeitungsartikel über das Thema Kirchenstuhlschilder] | ||
| + | * [http://www.ooegeschichte.at/uploads/tx_iafbibliografiedb/hbl1973_3_4_163-164.pdf Die Kirchenstuhlschildergeschichte von St. Wolfgang] | ||
==Quelle== | ==Quelle== | ||
Version vom 9. September 2011, 10:00 Uhr
Unter Stuhllösung wurde früher in manchen Pfarren des Flachgaues und das Salzkammergutes die Gebühr zur Benutzung der Kirchenstühle verstanden. Dafür wurde von der Pfarre das Recht eingeräumt, an den verwendeten Kirchenstühlen Namenschilder anzubringen. Bis in die ersten 1960er Jahre wurde z. B. in Thalgau diese Gebühr noch eingehoben, dazu wurde von der Kanzel aus verkündet, welche Ortschaft gerade für die Zahlung sn der Reihe war. Es konnte passieren, dass ortsfremde Kirchenbesucher von "Stuhlbesitzern" auf das Vorrecht eines bestimmten Stuhlplatzes hingewiesen und abgedrängt wurden.
Weblinks
- Zeitungsartikel über das Thema Kirchenstuhlschilder
- Die Kirchenstuhlschildergeschichte von St. Wolfgang
Quelle
- Franz Fuchs