| − | Die L 105 Halleiner Landesstraße stellt den eher ungewöhnlichen Fall dar, dass ihr keine der Gemeinden, durch die sie führt, auch nur auf einer Teilstrecke einen eigenen ([[Straße#Funktion von Straßennamen|Straßennamen]] gegeben hat – mit Ausnahme der Stadt Salzburg, in der das letzte Stück der L 105 Halleiner Landesstraße den [[Straßennamen in der Stadt Salzburg|Namen]] „[[Aigner Straße]]" trägt. Sogar in [[Hallein]] heißt die L 105 Halleiner Landesstraße [[Halleiner Landesstraße|„Halleiner Landesstraße" (Hallein)]]. Ursprünglich war es vielleicht auch so, dass die Hausnummern entlang der L 105 Halleiner Landesstraße, in Hallein beginnend, über die Gemeindegrenzen ([[Straßen der Stadt Hallein|Hallein]], [[Straßen der Gemeinde Oberalm|Oberalm]], [[Straßen der Gemeinde Puch bei Hallein|Puch bei Hallein]], [[Straßen der Gemeinde Elsbethen|Elsbethen]]) hinweg fortlaufend aufsteigend nummeriert worden sind; es gibt aber Anhaltspunkte dafür, dass die Gemeinden später, was ihr gutes Recht ist, bei der Häusernummerierung nur mehr ihr eigenes Teilstück in Betracht gezogen haben. | + | Die L 105 Halleiner Landesstraße stellt den eher ungewöhnlichen Fall dar, dass ihr keine der Gemeinden, durch die sie führt, auch nur auf einer Teilstrecke einen eigenen ([[Straße#Funktion von Straßennamen|Straßennamen]] gegeben hat – mit Ausnahme der Stadt Salzburg, in der das letzte Stück der L 105 Halleiner Landesstraße den [[Straßennamen in der Stadt Salzburg|Namen]] "[[Aigner Straße]]" trägt. Sogar in [[Hallein]] heißt die L 105 Halleiner Landesstraße [[Halleiner Landesstraße|"Halleiner Landesstraße" (Hallein)]]. Ursprünglich war es vielleicht auch so, dass die Hausnummern entlang der L 105 Halleiner Landesstraße, in Hallein beginnend, über die Gemeindegrenzen ([[Straßen der Stadt Hallein|Hallein]], [[Straßen der Gemeinde Oberalm|Oberalm]], [[Straßen der Gemeinde Puch bei Hallein|Puch bei Hallein]], [[Straßen der Gemeinde Elsbethen|Elsbethen]]) hinweg fortlaufend aufsteigend nummeriert worden sind; es gibt aber Anhaltspunkte dafür, dass die Gemeinden später, was ihr gutes Recht ist, bei der Häusernummerierung nur mehr ihr eigenes Teilstück in Betracht gezogen haben. |
| − | Letztlich ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob man Straßenartikel strikt gemeindeweise anlegen will oder ob man in einem Fall wie dem der Halleiner Landesstraße „ausnahmsweise" einen für vier Gemeinden und auch noch für die [[:Kategorie:Landesstraße |Kategorie „Landesstraße"]] gemeinsamen Artikel ([[:Kategorie:Straße (Hallein)]], ([[:Kategorie:Straße (Oberalm)]] …, [[:Kategorie:Landesstraße]]) bevorzugt. Dasselbe gilt im Prinzip auch für andere „grenzüberschreitende" Straßen, deren es an der Grenze von Hallein und Oberalm (und natürlich auch anderswo) einige gibt. | + | Letztlich ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob man Straßenartikel strikt gemeindeweise anlegen will oder ob man in einem Fall wie dem der Halleiner Landesstraße "ausnahmsweise" einen für vier Gemeinden und auch noch für die [[:Kategorie:Landesstraße |Kategorie "Landesstraße"]] gemeinsamen Artikel ([[:Kategorie:Straße (Hallein)]], ([[:Kategorie:Straße (Oberalm)]] …, [[:Kategorie:Landesstraße]]) bevorzugt. Dasselbe gilt im Prinzip auch für andere "grenzüberschreitende" Straßen, deren es an der Grenze von Hallein und Oberalm (und natürlich auch anderswo) einige gibt. |
| | --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 00:25, 8. Feb. 2014 (CET) | | --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 00:25, 8. Feb. 2014 (CET) |