Landfahne: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. März 2011, 17:59 Uhr

Die Landfahne bedeutete so etwas wie eine Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Salzburg. Im Jahr 1456 wurde in Salzburg die Verfügung erlassen, „dass jeder 10. Mann zur Aufstellung der Landfahne abzustellen sei“ und es wurde hierfür Name, Herkunft und Alter der Stellungspflichtigen und Zuständigkeit der Pflegerichte genau registriert.

Verschiedenes

Den Rüsthäusern der Pfleggerichte oblag die Verwahrung und Ausgabe der Waffen. Die Ausbildung erfolgte durch einzene erfahrene Soldaten und Militärpensionisten. Die Aufgabe der Landfahne war nur zum Zweck der Verteidigung ausgerichtet, zu einem Angriffskrieg außerhalb des Landes konnte niemand gezwungen werden. Im Jahr 1809 wurde durch eine Verordung des Napoleonischen Heeres die Landfahne aufgelöst.

Die Landfahne stellt somit eine Vorgängerin des heutigen historischen Schützenwesens in Salzburg dar.