Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. <br> | Der Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. <br> | ||
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind verboten). <br> | '''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies, Driften etc. sind verboten). <br> | ||
Mobilfunk (Telefonie) darf während des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br> | Mobilfunk (Telefonie) darf während des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br> | ||