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  "Daneben hat Weigel mit dem grünen Kultursprecher [[Johannes Voggenhuber]], NS-Opfern (vor allem Fritz Weibel <ref>Christa Zöchling: „Jedes Anrecht verloren“. Die Republik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: „profil“. Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.</ref>), der Historikerin Brigitte Bailer-Galanda („Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“) sowie der HOSI-Aktivistin Gudrun Hauer („Homosexuellen Initiative“) <ref>Kurt Krickler: Entschädigung: Bis heute kein Rechtsanspruch. In: Lambda-Nachrichten. Juni 2001. S.53-61. S.57f.</ref> eine aus 405 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu „Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des [[Nationalsozialismus]]<ref>Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der [[NS-Opfer|Opfer]] des [[Nationalsozialismus]] (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992</ref> vorbereitet, recherchiert, koordiniert und formuliert. Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des „Anschlusses“, eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und konnte vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet werden, weil die konkrete und korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat, was als eklatantes Forschungsdefizit aufgezeigt werden sollte, das in den Folgejahren behoben wurde.<ref>Anton Pelinka: Die Entdeckung der Verantwortung. Wien 1998. S.188f. sowie S.150f.</ref>"
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  "Daneben hat Weigel mit dem grünen Kultursprecher [[Johannes Voggenhuber]], NS-Opfern (vor allem Fritz Weibel <ref>Christa Zöchling: „Jedes Anrecht verloren". Die Republik verweigerte jüdischen NS-Opfern eine Entschädigung. Wichtige Akten wurden ihnen vorenthalten. In: „profil". Nr. 31. 27. Juli 1992. S.20ff.</ref>), der Historikerin Brigitte Bailer-Galanda („Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes") sowie der HOSI-Aktivistin Gudrun Hauer („Homosexuellen Initiative") <ref>Kurt Krickler: Entschädigung: Bis heute kein Rechtsanspruch. In: Lambda-Nachrichten. Juni 2001. S.53-61. S.57f.</ref> eine aus 405 Detailfragen bestehende und mehr als 40 Seiten starke parlamentarische Anfrage zu „Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der Opfer des [[Nationalsozialismus]]"<ref>Schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Voggenhuber an den Bundeskanzler betreffend Österreichs Mitverantwortung an den nationalsozialistischen Verbrechen, die Wahrnehmung dieser Mitverantwortung durch die II. Republik sowie die Anerkennung und Entschädigung der [[NS-Opfer|Opfer]] des [[Nationalsozialismus]] (Nr. 2666/J vom 13. März 1992; Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XVIII. Gesetzgebungsperiode; Wien 1992</ref> vorbereitet, recherchiert, koordiniert und formuliert. Diese Anfrage, die bewusst am 13. März 1992, dem 54. Jahrestag des „Anschlusses", eingebracht wurde, war aufgrund der Komplexität des Themas die umfangreichste parlamentarische Anfrage der II. Republik und konnte vom damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky nur pauschal beantwortet werden, weil die konkrete und korrekte Beantwortung die gründliche wissenschaftliche Aufarbeitung von Österreichs nationalsozialistischer Vergangenheit und der (sozial)rechtlichen Folgen für die Opfer vorausgesetzt hätte, die 1992 nur ansatzweise existiert hat, was als eklatantes Forschungsdefizit aufgezeigt werden sollte, das in den Folgejahren behoben wurde.<ref>Anton Pelinka: Die Entdeckung der Verantwortung. Wien 1998. S.188f. sowie S.150f.</ref>"
    
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