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Es wurde angeblich in den Raum gestellt, dass 57 Naturschutz-Organisationen Parteienrechte (richtiger ist Rechte als Beteiligte) bei Verfahren zur Fällung von Zirbenbeständen beantragen könnten, etwa Vier Pfoten Burgenland. Dazu sei klargestellt, dass solche Beteiligtenrechte erst nach einer konkreten behördlichen Beantragung für ein solches Recht im jeweiligen Bundesland gültig werden. Vier Pfoten Burgenland kann für Salzburg nicht schlüssig Beteiligtenrechte beantragen, das kann nur Vier Pfoten Salzburg, oder aber Vier Pfoten Burgenland lässt sich als österreichweit tätige NGO eintragen, wobei dann die anderen Teilorganisationen der Vier Pfoten in den Bundesländern folgerichtig zu verzichten hätten. Das sind doch Sandkastenspiele. Meines Wissens bestehen derzeit etwa ein halbes Duzend solcher Beteiligtenrechten für NGOs im Land Salzburg, vielleicht auch etwas weniger, in den anderen Bundesländern ist von ähnlichen Zahlen auszugehen. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 18:49, 7. Jan. 2022 (CET) | Es wurde angeblich in den Raum gestellt, dass 57 Naturschutz-Organisationen Parteienrechte (richtiger ist Rechte als Beteiligte) bei Verfahren zur Fällung von Zirbenbeständen beantragen könnten, etwa Vier Pfoten Burgenland. Dazu sei klargestellt, dass solche Beteiligtenrechte erst nach einer konkreten behördlichen Beantragung für ein solches Recht im jeweiligen Bundesland gültig werden. Vier Pfoten Burgenland kann für Salzburg nicht schlüssig Beteiligtenrechte beantragen, das kann nur Vier Pfoten Salzburg, oder aber Vier Pfoten Burgenland lässt sich als österreichweit tätige NGO eintragen, wobei dann die anderen Teilorganisationen der Vier Pfoten in den Bundesländern folgerichtig zu verzichten hätten. Das sind doch Sandkastenspiele. Meines Wissens bestehen derzeit etwa ein halbes Duzend solcher Beteiligtenrechten für NGOs im Land Salzburg, vielleicht auch etwas weniger, in den anderen Bundesländern ist von ähnlichen Zahlen auszugehen. --[[Benutzer:Dr. Reinhard Medicus|Dr. Reinhard Medicus]] ([[Benutzer Diskussion:Dr. Reinhard Medicus|Diskussion]]) 18:49, 7. Jan. 2022 (CET) | ||
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| + | : Lieber Reinhard, die Ergänzung des Artikels basierte auf einem Artikel der Salzburger Nachrichten. Diese hätte man einfach einmal so stehen lassen und allfällige Ergänzungen, die diesen Inhalt widerlegen könnten, mit entsprechenden Quellen versehen sollen. Es kann ja sein, dass nicht alle möglichen Vereinen Einsprüche erheben. Aber wenn es eine gesetzliche Grundlage dazu gäbe, ist diese nun eben einmal zu erwähnen. Und genau das will wohl dieses Beispiel plakativ darstellen. | ||
| + | : Ich bitte dich also, wenn du Ergänzungen hast, diese mit Quellen zu belegen. Z. B. fehlt bei dem geschichtlichen Absatz eine Quellenangabe meint freundlich Peter --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 10:19, 8. Jan. 2022 (CET) | ||
Version vom 8. Januar 2022, 10:19 Uhr
57 verschiedene Naturschutz-NGO mit Rechten als Beteiligte??
Es wurde angeblich in den Raum gestellt, dass 57 Naturschutz-Organisationen Parteienrechte (richtiger ist Rechte als Beteiligte) bei Verfahren zur Fällung von Zirbenbeständen beantragen könnten, etwa Vier Pfoten Burgenland. Dazu sei klargestellt, dass solche Beteiligtenrechte erst nach einer konkreten behördlichen Beantragung für ein solches Recht im jeweiligen Bundesland gültig werden. Vier Pfoten Burgenland kann für Salzburg nicht schlüssig Beteiligtenrechte beantragen, das kann nur Vier Pfoten Salzburg, oder aber Vier Pfoten Burgenland lässt sich als österreichweit tätige NGO eintragen, wobei dann die anderen Teilorganisationen der Vier Pfoten in den Bundesländern folgerichtig zu verzichten hätten. Das sind doch Sandkastenspiele. Meines Wissens bestehen derzeit etwa ein halbes Duzend solcher Beteiligtenrechten für NGOs im Land Salzburg, vielleicht auch etwas weniger, in den anderen Bundesländern ist von ähnlichen Zahlen auszugehen. --Dr. Reinhard Medicus (Diskussion) 18:49, 7. Jan. 2022 (CET)
- Lieber Reinhard, die Ergänzung des Artikels basierte auf einem Artikel der Salzburger Nachrichten. Diese hätte man einfach einmal so stehen lassen und allfällige Ergänzungen, die diesen Inhalt widerlegen könnten, mit entsprechenden Quellen versehen sollen. Es kann ja sein, dass nicht alle möglichen Vereinen Einsprüche erheben. Aber wenn es eine gesetzliche Grundlage dazu gäbe, ist diese nun eben einmal zu erwähnen. Und genau das will wohl dieses Beispiel plakativ darstellen.
- Ich bitte dich also, wenn du Ergänzungen hast, diese mit Quellen zu belegen. Z. B. fehlt bei dem geschichtlichen Absatz eine Quellenangabe meint freundlich Peter --Peter Krackowizer (Diskussion) 10:19, 8. Jan. 2022 (CET)