Salzburger Fürstenhof: Unterschied zwischen den Versionen

Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Dr. Reinhard Medicus (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Unter dem '''{{PAGENAME}}''', dem '''fürsterzbischöflichen''' Hof des Landesherrn war einerseits die Residenz, bzw. der repräsentative Wohnsitz des jeweiligen Fürsten zu verstehen, anderseits das feudale Verwaltungssystem des Fürsten und und der zugehörigen Berater, mit deren Hilfe der [[Fürsterzbischof]] sein Land regierte.  
Unter dem '''{{PAGENAME}}''', also dem '''fürsterzbischöflichen''' Hof des Landesherrn war einerseits die Residenz, bzw. der repräsentative Wohnsitz des jeweiligen Fürsten zu verstehen, anderseits das feudale Verwaltungssystem des Fürsten und seiner zugehörigen Berater, mit deren Hilfe der [[Fürsterzbischof]] sein Land regierte. Zum repräsentativen Hofstaat gehörten aber auch Handwerker und Künstler. 


== Allgemeines ==  
== Allgemeines ==