Seit altersher war das Gasteinertal verwaltungsmäßig ein eigenständiges Pfleggericht und wurde erst mit der endgültigen Einrichtung der Bezirkshauptmannschaft [[St. Johann im Pongau]] im Jahr [[1868]] mit dem eigentlichen [[Pongau]] verbunden. Der Gerichtssprengel Gastein überdauerte bis in die Zeit der Zweiten Republik und wurde erst in den [[1990er]] Jahren endgültig aufgelöst. | Seit altersher war das Gasteinertal verwaltungsmäßig ein eigenständiges Pfleggericht und wurde erst mit der endgültigen Einrichtung der Bezirkshauptmannschaft [[St. Johann im Pongau]] im Jahr [[1868]] mit dem eigentlichen [[Pongau]] verbunden. Der Gerichtssprengel Gastein überdauerte bis in die Zeit der Zweiten Republik und wurde erst in den [[1990er]] Jahren endgültig aufgelöst. |