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Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Salzburger Raumplanung''' sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. Unter Raumordnung versteht man im Land Salzburg "die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrechte – auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung" (Sbg. ROG 2009, § 1). Ähnlich wird dieser Begriff auch in den anderen österreichischen Ländern definiert. In Deutschland hingegen wird Raumordnung als die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes verstanden, wodurch eine Trennung zwischen der "Überörtlichen Raumplanung" als Aufgabe von Bund und Ländern und der "Bauleitplanung" als Aufgabe der Gemeinden erfolgt. Die Klärung, wer in Österreich für die Staatsaufgabe Raumplanung zuständig ist, erfolgte im Jahr 1954 durch den Verfassungsgerichtshof. Seitdem unterscheidet man in Österreich zwischen der '''funktionellen Raumplanung''' als Aufgabe von Bund (z.B. die Fachplanungen für Eisenbahnen, Bundesstraßen, Waldentwicklungspläne, Gefahrenzonenpläne) und Ländern (z.B. die Fachplanungen für Naturschutz, Bodenschutz etc.) und der '''nominellen Raumplanung''' als Aufgabe der Länder (vgl. Kanonier & Schindlegger 2018, S. 56).
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Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Salzburger Raumplanung''' sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen.  
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== Einleitung ==
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Unter Raumordnung versteht man im [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]]<blockquote>"''die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrechte – auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung.''"<ref>Sbg. ROG 2009, § 1</ref></blockquote> Ähnlich wird dieser Begriff auch in den anderen österreichischen Ländern definiert. In Deutschland hingegen wird Raumordnung als die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes verstanden, wodurch eine Trennung zwischen der "Überörtlichen Raumplanung" als Aufgabe von Bund und Ländern und der "Bauleitplanung" als Aufgabe der Gemeinden erfolgt. Die Klärung, wer in [[Österreich]] für die Staatsaufgabe Raumplanung zuständig ist, erfolgte im Jahr [[1954]] durch den Verfassungsgerichtshof. Seitdem unterscheidet man in Österreich zwischen der '''funktionellen Raumplanung''' als Aufgabe von Bund (z. B. die Fachplanungen für Eisenbahnen, Bundesstraßen, Waldentwicklungspläne, Gefahrenzonenpläne) und Ländern (z.B. die Fachplanungen für Naturschutz, Bodenschutz etc.) und der '''nominellen Raumplanung''' als Aufgabe der Länder.<ref>vgl. Kanonier & Schindlegger 2018, S. 56</ref>
    
==Raumordnung in Österreich==
 
==Raumordnung in Österreich==
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=====Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK)=====
 
=====Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK)=====
Die Erkenntnis, dass Raumplanung eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden darstellt, führte [[1971]] zur Gründung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Ihre Hauptaufgaben sind die Erarbeitung, die Weiterführung und die Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs- und Raumentwicklungskonzeptes einerseits und die „Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften“ andererseits. Auch sollen Beiträge zur Raumforschung – hier ist nicht das Weltall gemeint – mittels Analysen und Prognosen geleistet werden. Alle drei Jahre wird durch die ÖROK ein Raumordnungsbericht ausgearbeitet. Zur Umsetzung des aktuellen Raumentwicklungskonzepts dienen sogenannte ÖREK-Partnerschaften, bei denen jeweils ein(e) Vertreter(in) von Bund und Ländern zusammen mit weiteren PartnerInnen ein wichtiges Thema der Raumentwicklung aufgreifen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften werden wie auch die Ergebnisse von Raumforschungsprojekten in der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht. Alle neueren ÖROK-Produkte stehen auf der Homepage der [https://www.oerok.gv.at/ Österreichischen Raumordnungskonferenz] zum Download kostenlos zur Verfügung.
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Die Erkenntnis, dass Raumplanung eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden darstellt, führte [[1971]] zur Gründung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Ihre Hauptaufgaben sind die Erarbeitung, die Weiterführung und die Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs- und Raumentwicklungskonzeptes einerseits und die „Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften“ andererseits. Auch sollen Beiträge zur Raumforschung – hier ist nicht das Weltall gemeint – mittels Analysen und Prognosen geleistet werden. Alle drei Jahre wird durch die ÖROK ein Raumordnungsbericht ausgearbeitet. Zur Umsetzung des aktuellen Raumentwicklungskonzepts dienen sogenannte ÖREK-Partnerschaften, bei denen jeweils ein(e) Vertreter(in) von Bund und Ländern zusammen mit weiteren PartnerInnen ein wichtiges Thema der Raumentwicklung aufgreifen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften werden wie auch die Ergebnisse von Raumforschungsprojekten in der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht. Alle neueren ÖROK-Produkte können von der Homepage der Österreichischen Raumordnungskonferenz] kostenlos heruntergeladen werden.<ref>[https://www.oerok.gv.at/ Österreichischen Raumordnungskonferenz]</ref>
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Auf europäischer Ebene nimmt die ÖROK „eine Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein“. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) vertritt die ÖROK als nationale Kontaktstelle Bund und Länder im Rahmen von ESPON (European Spatial Planning Network). Das ESPON-Programm ist Grundlage für europaweite Raumforschungsprojekte, an denen auch österreichische Forschungseinrichtungen beteiligt sind (z.B. das Österreichische Institut für Raumplanung, ÖIR). Die Forschungsergebnisse dieses Netzwerkes stehen auf der Homepage von [http://www.espon.eu/ ESPON] zum Download bereit.
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Auf europäischer Ebene nimmt die ÖROK „eine Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein“. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) vertritt die ÖROK als nationale Kontaktstelle Bund und Länder im Rahmen von ESPON (European Spatial Planning Network). Das ESPON-Programm ist Grundlage für europaweite Raumforschungsprojekte, an denen auch österreichische Forschungseinrichtungen beteiligt sind (z.B. das Österreichische Institut für Raumplanung, ÖIR). Die Forschungsergebnisse dieses Netzwerkes können von der Homepage von ESPON heruntergeladen werden.<ref>[http://www.espon.eu/ ESPON]</ref>
    
Die Organe der ÖROK sind die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und in die Unterausschüsse.
 
Die Organe der ÖROK sind die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und in die Unterausschüsse.
    
=====Die politische Konferenz=====
 
=====Die politische Konferenz=====
Die politische Konferenz ist das politische Beschlussorgan der ÖROK. Den ständigen Vorsitz führt der Bundeskanzler. Es umfasst alle Bundesministerinnen, alle Landeshauptleute und die Präsidentinnen des Öst. Städtebundes und des Öst. Gemeindebundes. Die Sozialpartner haben eine beratende Stimme. Die Beschlüsse sind einstimmig zu fassen.  
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Die politische Konferenz ist das politische Beschlussorgan der ÖROK. Den ständigen Vorsitz führt der Bundeskanzler. Es umfasst alle Bundesministerinnen, alle Landeshauptleute und die Präsidentinnen des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes. Die Sozialpartner haben eine beratende Stimme. Die Beschlüsse sind einstimmig zu fassen.  
    
=====Die Stellvertreterkommission=====
 
=====Die Stellvertreterkommission=====
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Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben.  
 
Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben.  
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Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit 1.1.2020 die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten, Regional- und Projektentwicklung.
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Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit [[1. Jänner]] [[2020]] die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten, Regional- und Projektentwicklung.
 
   
 
   
 
=====Regionalverbände =====
 
=====Regionalverbände =====
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=====Praktische Auswirkung der Raumordnung im Europa der Regionen, am Beispiel Salzburg=====
 
=====Praktische Auswirkung der Raumordnung im Europa der Regionen, am Beispiel Salzburg=====
Im >Europa der Regionen< zeichnet sich eine Ausdifferenzierung der Regionen ab. Regionen in Randlage oder mit durch frühere rücksichtslose Ausbeutung beschädigter Landschaft droht das wirtschaftliche Aus durch Abwanderung. Andere, wie auch das [[Bundesland Salzburg]], entwickeln sich zu europäischen >Wellnesszonen<, gekennzeichnet durch zentrale Lage, landschaftliche Schönheit und weitgehend unzerstörte Natur. Hier floriert die Zuwanderung vermögender Zweit- und Mehrwohnungsbesitzer aus dem Inland, vor allem aber aus dem Ausland. Neben den zahlreichen legalen Zweitwohnsitzen sollen zur Zeit (Anfang 2012) etwa 6&nbsp;000 bis 8&nbsp;000 Häuser und Wohnungen illegal als Zweitwohnsitz genutzt werden. Zweitwohnsitze - ob legal oder illegal errichtet und genutzt - bilden einen von mehreren Faktoren für den problematischen [[Bodenverbrauch]].
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Im >Europa der Regionen< zeichnet sich eine Ausdifferenzierung der Regionen ab. Regionen in Randlage oder mit durch frühere rücksichtslose Ausbeutung beschädigter Landschaft droht das wirtschaftliche Aus durch Abwanderung. Andere, wie auch das [[Bundesland Salzburg]], entwickeln sich zu europäischen >Wellness-Zonen<, gekennzeichnet durch zentrale Lage, landschaftliche Schönheit und weitgehend unzerstörte Natur. Hier floriert die Zuwanderung vermögender Zweit- und Mehrwohnungsbesitzer aus dem Inland, vor allem aber aus dem Ausland. Neben den zahlreichen legalen Zweitwohnsitzen sollen zur Zeit (Anfang 2012) etwa 6&nbsp;000 bis 8&nbsp;000 Häuser und Wohnungen illegal als Zweitwohnsitz genutzt werden. Zweitwohnsitze - ob legal oder illegal errichtet und genutzt - bilden einen von mehreren Faktoren für den problematischen [[Bodenverbrauch]].
    
=====Auswirkung der Raumordnung am Beispiel Pinzgau=====
 
=====Auswirkung der Raumordnung am Beispiel Pinzgau=====
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Im Rahmen der Raumordnung zum Schutz der einheimischen Bevölkerung zulässige Maßnahmen, wie Bodensicherung durch Baulandsicherungsmodelle oder die restriktive Umsetzung des Grundverkehrsgesetzes, die schon seit Jahrzehnten gangbar wären, wurden bisher vernachlässigt. Das hat eine fatale Auswirkung auf den Grund- und Immobilienverkehr.
 
Im Rahmen der Raumordnung zum Schutz der einheimischen Bevölkerung zulässige Maßnahmen, wie Bodensicherung durch Baulandsicherungsmodelle oder die restriktive Umsetzung des Grundverkehrsgesetzes, die schon seit Jahrzehnten gangbar wären, wurden bisher vernachlässigt. Das hat eine fatale Auswirkung auf den Grund- und Immobilienverkehr.
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Die Anzahl der Immobilienmakler ist in den letzten Jahren merkbar angestiegen, die Grundpreise sind dabei in das Uferlose zu klettern und selbst 50 m2-Miet-Wohnungen werden mit Mietpreishöhen von 650,00 plus Betriebskosten angeboten. Dabei zählt der Pinzgau österreichweit seit Jahren zu den drei Bezirken mit dem niedrigsten Durchschnittseinkommen.
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Die Anzahl der Immobilienmakler ist in den letzten Jahren merkbar angestiegen, die Grundpreise sind dabei in das Uferlose zu klettern und selbst 50 m2-Miet-Wohnungen werden mit Mietpreishöhen von 650,00 plus Betriebskosten angeboten. Dabei zählt der [[Pinzgau]] österreichweit seit Jahren zu den drei Bezirken mit dem niedrigsten Durchschnittseinkommen.
    
Wirtschaftlich investiert wird weiterhin vorwiegend in [[Fremdenverkehr]] orientierte Großprojekte wie Hotels, Thermen und [[Aufstiegshilfen]]. Die jungen Leute des Bezirkes, die studieren, haben im Heimatbezirk kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz. Vor allem für gut gebildete junge Frauen bestehen nach Abschluss des Studiums wenige Möglichkeiten zur Rückkehr. Generell sind Einheimische, die nicht zu den Erben zählen, zunehmend zur Abwanderung gezwungen. Es ist absehbar, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung schleichend verändert.
 
Wirtschaftlich investiert wird weiterhin vorwiegend in [[Fremdenverkehr]] orientierte Großprojekte wie Hotels, Thermen und [[Aufstiegshilfen]]. Die jungen Leute des Bezirkes, die studieren, haben im Heimatbezirk kaum Chancen auf einen Arbeitsplatz. Vor allem für gut gebildete junge Frauen bestehen nach Abschluss des Studiums wenige Möglichkeiten zur Rückkehr. Generell sind Einheimische, die nicht zu den Erben zählen, zunehmend zur Abwanderung gezwungen. Es ist absehbar, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung schleichend verändert.
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Eine nicht adäquate Raumordnung ermöglicht kurzfristigem Profitdenken und Klientel orientierten Entscheidungen Tür und Tor, während die im Grundverkehrsgesetz genannten sozialpolitischen und kulturellen Interessen in der Praxis wirkungslos sind oder in eine Richtung ausgelegt werden, die sich dem >Hausverstand< entzieht.
 
Eine nicht adäquate Raumordnung ermöglicht kurzfristigem Profitdenken und Klientel orientierten Entscheidungen Tür und Tor, während die im Grundverkehrsgesetz genannten sozialpolitischen und kulturellen Interessen in der Praxis wirkungslos sind oder in eine Richtung ausgelegt werden, die sich dem >Hausverstand< entzieht.
 
Infolge dessen hat die Anzahl der deklarierten Nebenwohnsitze – die zahlreichen versteckten Zweitwohnsitze sind statistisch nicht erfassbar – Ausmaße erreicht, die zu denken geben.  
 
Infolge dessen hat die Anzahl der deklarierten Nebenwohnsitze – die zahlreichen versteckten Zweitwohnsitze sind statistisch nicht erfassbar – Ausmaße erreicht, die zu denken geben.  
In der Gemeinde [[Saalbach-Hinterglemm]] stehen mittlerweile 4&nbsp;635 Nebenwohnsitze (61,8 %) 2 871 Hauptwohnsitzen gegenüber. In [[Maria Alm am Steinernen Meer]] verteilen sich die Wohnsitze zu je rund 50 % auf Haupt- und Nebenwohnsitze. In [[St. Martin bei Lofer]] sind 32,5 % der Wohnsitze Nebenwohnsitze, in [[Kaprun]] 29,6 %, in [[Wald im Pinzgau]] 26,5 %, in [[Dienten am Hochkönig]] 22,7 %, in [[Zell am See]] 20,8 % und in [[Maishofen]] 18,6 5. In allen anderen Gemeinden des Pinzgaus liegen die Nebenwohnsitzquoten immerhin noch zwischen 17 % ([[Leogang]]) und 5 % ([[Hollersbach im Pinzgau]]).
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In der Gemeinde [[Saalbach-Hinterglemm]] stehen mittlerweile 4&nbsp;635 Nebenwohnsitze (61,8 %) 2&nbsp;871 Hauptwohnsitzen gegenüber. In [[Maria Alm am Steinernen Meer]] verteilen sich die Wohnsitze zu je rund 50 % auf Haupt- und Nebenwohnsitze. In [[St. Martin bei Lofer]] sind 32,5 % der Wohnsitze Nebenwohnsitze, in [[Kaprun]] 29,6 %, in [[Wald im Pinzgau]] 26,5 %, in [[Dienten am Hochkönig]] 22,7 %, in [[Zell am See]] 20,8 % und in [[Maishofen]] 18,6 5. In allen anderen Gemeinden des Pinzgaus liegen die Nebenwohnsitzquoten immerhin noch zwischen 17 % ([[Leogang]]) und 5 % ([[Hollersbach im Pinzgau]]).
    
=====Landschaftsfraß und Zersiedelung am Beispiel Pinzgau=====
 
=====Landschaftsfraß und Zersiedelung am Beispiel Pinzgau=====
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* [[Salzburger Nachrichten]] vom [[5. März]] 2012, Lokalteil S. 2, [[Sylvia Wörgetter]], Illegale Wohnsitze, Aktion scharf geplant  
 
* [[Salzburger Nachrichten]] vom [[5. März]] 2012, Lokalteil S. 2, [[Sylvia Wörgetter]], Illegale Wohnsitze, Aktion scharf geplant  
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