Salzburger Landesumweltanwaltschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg wurde auf Initiative von [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer sen.]], der Besetzungen wie in der Hainburger Au im [[Bundesland Salzburg]] verhindern wollte, [[1985]] ins Leben gerufen. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang [[Eberhard Stüber]]. [[1998]] wurde Stüber von [[Wolfgang Wiener]] abgelöst, der das Amt seither innehat. | Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg wurde auf Initiative von [[Landeshauptmann]] [[Wilfried Haslauer sen.]], der Besetzungen wie in der Hainburger Au im [[Bundesland Salzburg]] verhindern wollte, [[1985]] ins Leben gerufen. Als erster Landesumweltanwalt fungierte vierzehn Jahre lang [[Eberhard Stüber]]. [[1998]] wurde Stüber von [[Wolfgang Wiener]] abgelöst, der das Amt seither innehat. Der Landesumweltanwalt wird immer auf fünf Jahre bestellt. Die aktuelle Funktionsperiode läuft bis 2013. | ||
Die aktuelle Rechtsgrundlage der Landesumweltanwaltschaft ist ein Landesgesetz vom [[23. April]] [[1998]] über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G). Es sieht für die Landesumweltanwaltschaft folgende gesetzliche Aufgaben vor: | Die aktuelle Rechtsgrundlage der Landesumweltanwaltschaft ist ein Landesgesetz vom [[23. April]] [[1998]] über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G). Es sieht für die Landesumweltanwaltschaft folgende gesetzliche Aufgaben vor: | ||
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Neben dem Landesumweltanwalt Wiener arbeiten noch seine Stellvertreterin [[Brigitte Peer|Dr. Mag. Brigitte Peer]] und fünf weitere, teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter für die Einrichtung. | Neben dem Landesumweltanwalt Wiener arbeiten noch seine Stellvertreterin [[Brigitte Peer|Dr. Mag. Brigitte Peer]] und fünf weitere, teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter für die Einrichtung. | ||
Finanziert wird die Landesumweltanwaltschaft durch das [[Amt der Salzburger Landesregierung|Land Salzburg]]. 320.000 Euro sind pro Jahr notwendig. Mit dieser Summe werden die Personalkosten, die Betriebskosten für das Büro, die Öffentlichkeitsarbeit und externe Gutachten bezahlt. | Finanziert wird die Landesumweltanwaltschaft durch das [[Amt der Salzburger Landesregierung|Land Salzburg]]. 320.000 Euro sind pro Jahr notwendig. Mit dieser Summe werden die Personalkosten, die Betriebskosten für das Büro, die Öffentlichkeitsarbeit und externe Gutachten bezahlt. | ||
Zweimal wurde bereits heftig über die Abschaffung oder Beschneidung der Einrichtung diskutiert: [[2006]] und zuletzt im Sommer [[2010]]. | |||
==Quellen== | ==Quellen== | ||