Lengberg: Unterschied zwischen den Versionen
| Zeile 21: | Zeile 21: | ||
Das Gebiet unterstand, wie [[Matrei in Osttirol|Windisch-Matrei]], der Salzburger ''Landeshoheit'', war also keine der bloß „[[Ausländische Herrschaften|„ausländischen“ Salzburger Herrschaften]]. | Das Gebiet unterstand, wie [[Matrei in Osttirol|Windisch-Matrei]], der Salzburger ''Landeshoheit'', war also keine der bloß „[[Ausländische Herrschaften|„ausländischen“ Salzburger Herrschaften]]. | ||
Das Gebiet war ein „[[Pfleggericht Lengberg| | Das Gebiet war ein „[[Pfleggericht Lengberg|Gericht]]“, also nicht einfach eine Herrschaft.<ref>Vielmehr war das kleine Gebiet auf 19 unterschiedliche Grundherrschaften sowie einige freieigene Güter aufgeteilt, vgl. Wernspacher aaO Nr. 11/1958 und Nr. 1/1959.</ref> Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts wurde Lengberg als „freie Herrschaft“ bezeichnet, weil es keine Rekrutierung zum Militär, keine Steuern und keine Zölle kannte.<ref>Lasser aaO.</ref> | ||
Benannt war es nach [[Schloss Lengberg]], das bis in die zweite Hälfte des [[18. Jahrhundert]]s der Sitz der Verwaltung war. | Benannt war es nach [[Schloss Lengberg]], das bis in die zweite Hälfte des [[18. Jahrhundert]]s der Sitz der Verwaltung war. | ||