Neukirchen am Teisenberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Bis [[1803]] gehörte Neukirchen am Teisenberg zum [[Erzstift Salzburg|Erzstift]], dann bis [[1809]] zum [[Herzogtum Salzburg]]. Am [[19. September]] [[1810]] fiel es mit dem [[Rupertigau]] an Bayern. | Bis [[1803]] gehörte Neukirchen am Teisenberg zum [[Erzstift Salzburg|Erzstift]], dann bis [[1809]] zum [[Herzogtum Salzburg]]. Am [[19. September]] [[1810]] fiel es mit dem [[Rupertigau]] an Bayern. | ||
Im Zuge der bayerischen Gemeindegebietsreform wurde am [[1. Jänner]] [[ | Im Zuge der bayerischen Gemeindegebietsreform wurde am [[1. Jänner]] [[1978]] wurden die gemeindefreien Gebiete Schwarzenberg und Teisenberg eingemeindet. | ||
Bis zum [[1. Mai]] [[1978]] war Neukirchen am Teisenberg eine selbstständige Gemeinde. Seitdem ist sie ein Ortsteil von [[Teisendorf]]. | Bis zum [[1. Mai]] [[1978]] war Neukirchen am Teisenberg eine selbstständige Gemeinde. Seitdem ist sie ein Ortsteil von [[Teisendorf]]. | ||