Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
|||
| Zeile 7: | Zeile 7: | ||
Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. | Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. | ||
== | ==Gesetzliche Grundlage== | ||
Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Kinderrechtskonvention. Diese besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, oder das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt. | |||
==Betrieb und Entwicklung== | ==Betrieb und Entwicklung== | ||