Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten.
 
Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten.
  
==Gründung der Caritasanstalt==
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==Gesetzliche Grundlage==
  
Nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] herrschte große materielle Not. Viele Kinder litten an Unterernährung. [[1921]] wurde daher vom [[Caritasverband Salzburg]], unter dem damaligen Vorsteher [[Franz Fiala|Prälat Dr. Franz Fiala]], das sogenannte Traunergut in Hundsdorf, Gemeinde Bruck im Pinzgau, heute Bruck an der Großglocknerstraße, erworben. Das Gut lag unmittelbar neben dem Franziskanerkloster und gehörte dem Fürsten [[Johann von Liechtenstein]]. Es wurde als Kindererholungsheim adaptiert. Da aber mit den Jahren die Not der Nachkriegszeit etwas abgenommen hatte, wurde [[1922]] von der ursprünglichen Absicht, nachkriegsgeschwächten Kindern einen Erholungsaufenthalt zu ermöglichen, abgegangen und stattdessen eine Anstalt für so genannte ''schwachsinnige Kinder'' eingerichtet. Wohl über Vermittlung der vor Ort tätigen Franziskaner nahmen im gleichen Jahr die [[Vöcklabrucker Schulschwestern]], zum Orden der Franziskanerinnen gehörend, unter der Leitung des Caritasverbandes in St. Anton ihren Dienst auf. Die Franziskaner des nebenstehenden Klosters wurden mit der Seelsorge betraut.
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Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Kinderrechtskonvention. Diese besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, oder das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt.
  
 
==Betrieb und Entwicklung==
 
==Betrieb und Entwicklung==

Version vom 11. Mai 2010, 12:35 Uhr

Logo der kija Salzburg

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich - auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg einsetzt und diese berät und unterstützt.

Geschichte

Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten.

Gesetzliche Grundlage

Die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft ist die Kinderrechtskonvention. Diese besteht aus 54 Artikeln, die die Rechte der Kinder regeln, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, oder das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt.

Betrieb und Entwicklung

Die ersten Gemeindearmen wurden vertragsgemäß 1922 aufgenommen. Die ersten Kinder trafen 1923 ein. Im gleichen Jahr nahm die „Hilfsschule“ ihren Betrieb auf. Es folgten mehrere Erweiterungsschritte durch Ankäufe und Umbauten, bis im Jahre 1955 mit dem Bau des heute fertiggestellten Kinderdorfes St. Anton begonnen wurde. Damit zusammenhängend wurde die Aufnahme von sog. bildungsunfähigen Kindern beendet. Aufgrund der Anwesenheit der Vöcklabrucker Schulschwestern waren lange Zeit auch Kinder und Jugendliche aus Oberösterreich untergebracht. (Fünf von ihnen wurden 1940 Opfer des ersten Abtransportes auf Salzburger Boden zur sog. Euthanasie im Schloß Hartheim bei Linz ).

Heute werden in St. Anton zwischen 55 und 60 Kinder in familienähnlichen Gruppen betreut. Sie besuchen die im Areal des Kinderdorfes befindliche Allgemeine Sonderschule mit Öffentlichkeitsrecht. Die Vöcklabrucker Schulschwestern wurden am 31. Juli 2006 von St. Anton abgezogen. Seither ist im Kinderdorf und in der Schule ausschließlich weltliches Personal tätig. Besondere Bemühungen der Caritasleitung gelten heute der Professionalisierung von Bildungs- und Betreuungsarbeit, sowie der Öffnung nach außen.

Quellen