Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg''' ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich - auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg einsetzt und diese berät und unterstützt. | Die '''Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg''' ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich - auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention - für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg einsetzt und diese berät und unterstützt. | ||
== | ==Geschichte== | ||
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Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. | |||
==Gründung der Caritasanstalt== | ==Gründung der Caritasanstalt== | ||