Hallein: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem ''"Gesetz vom 17. September 1895 betreffend die Vereinigung der Ortsgemeinden Burgfried und Taxach mit der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Salzburg."''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1895&page=101&size=45 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg, Jahrgang 1895, Stück XXVI vom 18. Oktober 1895]</ref> wurden die [[Gemeinde Burgfried]] und die [[Gemeinde Taxach]] zur Stadtgemeinde Hallein eingemeindet.
Mit dem ''"Gesetz vom 17. September 1895 betreffend die Vereinigung der Ortsgemeinden Burgfried und Taxach mit der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Salzburg."''<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1895&page=101&size=45 Gesetze und Verordnungen für das Herzogthum Salzburg, Jahrgang 1895, Stück XXVI vom 18. Oktober 1895]</ref> wurden die [[Gemeinde Burgfried]] und die [[Gemeinde Taxach]] zur Stadtgemeinde Hallein eingemeindet.


Mit den ehemaligen Gemeinden kamen die heutigen Ortsteile [[Rif]], [[Rehhof]], Au, [[Kaltenhausen]] und  Gries zu Hallein. Einige Teile ehemals eigenständiger Gemeinden wie z. B. [[Gartenau]] und [[St. Leonhard (Grödig)|St. Leonhard]] wurden anderen Gemeinden angeschlossen (Gartenau an Hallein, St. Leonhard an [[Grödig]].  
Mit den ehemaligen Gemeinden kamen die heutigen Ortsteile [[Rif]], [[Rehhof]], Au und [[Kaltenhausen]] zu Hallein. Einige Teile ehemals eigenständiger Gemeinden wie z. B. [[Gartenau]] und [[St. Leonhard (Grödig)|St. Leonhard]] wurden anderen Gemeinden angeschlossen (Gartenau an Hallein, St. Leonhard an [[Grödig]].  


Mit der "''Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 23. November 1938, betreffend die Zusammenlegung von Gemeinden und die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften für Gemeinden''" wurden die bis dahin eigenständigen Gemeinden [[Gemeinde Dürnberg|Dürnberg]] und [[Oberalm]] mit der Gemeinde Hallein vereinigt<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1938&page=95&size=45 Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Salzburg vom 24. November 1938, 12. Stück, Nr. 42, S. 32.]</ref>. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab es vehemente Bestrebungen der Oberalmer Bevölkerung, die Eingemeindung ihres Ortes rückgängig zu machen. [[1953]] wurde Oberalm von Hallein ausgegliedert und ist seither wieder eine eigene Marktgemeinde. Der Ortsteil [[Neualm]] verblieb jedoch bei der Stadt Hallein.
Mit der "''Verordnung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 23. November 1938, betreffend die Zusammenlegung von Gemeinden und die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften für Gemeinden''" wurden die bis dahin eigenständigen Gemeinden [[Gemeinde Dürnberg|Dürnberg]] und [[Oberalm]] sowie Teile der  Gemeinde Adnet ([[Gries (Hallein)|Gries]] und das [[Adneter Riedl (Hallein)|Adneter Riedl]]) mit der Gemeinde Hallein vereinigt<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1938&page=95&size=45 Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für Salzburg vom 24. November 1938, 12. Stück, Nr. 42, S. 32.]</ref>. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gab es vehemente Bestrebungen der Oberalmer Bevölkerung, die Eingemeindung ihres Ortes rückgängig zu machen. [[1953]] wurde Oberalm von Hallein ausgegliedert und ist seither wieder eine eigene Marktgemeinde. Der Ortsteil [[Neualm]] verblieb jedoch bei der Stadt Hallein.


=== Nachbargemeinden ===
=== Nachbargemeinden ===