Brauchfeuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde. | Detail am Rande: Die neuerliche Zulassung von Feuer dieser Art galt erst ab 1. Jänner 2011, somit waren alle Wintersonnwendfeuer am [[21. Dezember]] illegal. Der zuständige [[Landesrat]] [[Walter Blachfellner]] war aber im Vorfeld davon überzeugt, dass das Land diese Feuer ''tolerieren'' würde. | ||
== | ==Verordnung== | ||
In der Brauchtumsfeuer-Verordnung werden laut [[Salzburger Landesgesetzblatt]] 2011 (Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 18. März 2011, mit der Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für Brauchtumsfeuer zugelassen werden, StF: LGBl Nr. 38/2011) folgende Feuer zugelassen: | |||
* die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | * die am Abend des Karsamstag und in der Nacht vom Karsamstag auf den Ostersonntag abgebrannten [[Osterfeuer]] | ||
* die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | * die am Abend des [[21. Juni]] und in der Nacht vom 21. auf 22. Juni abgebrannten [[Sommersonnwendfeuer]] | ||