Brauchfeuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Brauchtumsfeuer''' ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in der Fassung vom 30. März 2020, gesetzlich geregelt<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref> | Ein '''Brauchtumsfeuer''' ist das Abbrennen von aufgeschichtetem Holz im Rahmen eines ortsüblichen [[Brauch]]es, das in der ''Brauchtumsfeuer-Verordnung'', in der Fassung vom 30. März 2020, gesetzlich geregelt ist.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000729 Digitalisat]</ref> | ||
== Aufregung 2010 == | == Aufregung 2010 == | ||