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Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
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== Normverbrauchsabgabe : ''KFG § 28 (3b)'' ==
== Normverbrauchsabgabe : ''KFG § 28 (3b)'' ==


Bei  Motorrädern liegen ECE-Kraftstoffverbrauchswerte nicht vor, statt dessen wird der um 100 cm³ verminderte '''Hubraum''' als  Bemessungsgrundlage herangezogen. <br>
Die '''NoVA''' (Normverbrauchsabgabe) wird ab 1. Jänner 2020 auf Grundlage WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt.<br>


Der '''NoVA'''-Steuersatz bestimmt sich für Motorräder in Prozent nach der folgenden Formel:  
Berechnungsformel für Motorräder: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, maximal 20%) <br>
Der um 100 Kubikzentimeter verminderte Hubraum in Kubikzentimeter multipliziert mit 0,02.
Bei einem Hubraum von nicht mehr als '''125''' cm³ beträgt der Stuersatz 0%.
Der Höchststeuersatz beträgt 20%.
Die errechneten Steuersätze sind (kaufmännisch) auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden. <br>
 
NoVA-Tarif z. B. für ein Motorrad mit 750 cm³: 0,02 % x (750 - 100) = 0,02 % x 650 = 13 % <br>
 
Als  erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der NoVA unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird der Nachweis über die Entrichtung der NoVA erbracht. <br>
 
Diese Bestimmungen sind auf Vorgänge nach dem 28. Februar 2014 anzuwenden.
Bei Fahrzeugen, für die ein unwideruflicher Kaufvertrag vor dem 16. Februar 2014 abgeschlossen wurde und deren Lieferung vor dem 1. Oktober 2014 erfolgt, kann die bis zum 28. Februar 2014 geltende Rechtslage angewendet werden. <br>  


Beim  '''Eigenimport''' gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km)  aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits  abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der  Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor,  gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage.  
Beim  '''Eigenimport''' gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km)  aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits  abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der  Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor,  gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage.