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Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2019 (Farbe: Himmelblau) für die: <br>
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2019 (Farbe: Himmelblau) für die: <br>


*  '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>