Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten. | Die '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten. | ||
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für '''einspurige''' Kraftfahrzeuge | Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß Vignettenpreisverordnung 2019 (Farbe: Himmelblau) für die: <br> | ||
* '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br> | * '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br> | ||