Bürgergarde: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Brief ordnete zwar an, dass soweit möglich die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und stelbstständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum. | Der Brief ordnete zwar an, dass soweit möglich die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und stelbstständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum. | ||
Version vom 1. Mai 2019, 21:42 Uhr
Die Entstehung der Bürgergarden der Stadt Salzburg geht zwar nicht wirklich auf den Sühnebrief von Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg von 1287 zurück. Der Brief ordnete zwar an, dass soweit möglich die (priviligierten) Bürger ((nicht aber die sonstigen Einwohner) alle Harnisch und Waffen zum Schutz der Stadt und des Erzbistums besitzen mussten. Die Errichtung einer eigenverantwortlichen und stelbstständigen "Bürgergarde" war damit jedoch nicht unmittelbar zu verstehen. Das Recht auf Bewaffnung war generell eines der wichtigsten Pflichten im mittelalterlichen Bürgertum.