Salzburger Jugendschutzgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Salzburger Jugendschutzgesetz''' wurde am [[10. Dezember]] [[1998]] für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt. | |||
Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt. | |||
== Genaueres == | |||
* Der Kauf von Konsum und Tabakwaren ist ab 16 Jahren gestattet | |||
* Das Gleiche gilt auch für alkoholische Getränke (wie Bier, Wein, Radler und Sekt) | |||
* Davon ausgenommen sind jedoch andere alkoholische Getränke wie Alkopops, die erst ab dem 18. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden dürfen | |||
* Der Aufenthalt in Nachtlokalen, Branntweinschenken, Wettbüros u. Ä. ist erst ab 18 Jahren erlaubt | |||
* Der Aufenthalt auf Straßen, Plätzen, in Gasthäusern, Kinos, Konzerten, Theatern | |||
: ist in Begleitung einer volljährigen Person | |||
:: zeitlich unbeschränkt erlaubt | |||
: ist ohne Begleitung einer volljährigen Person | |||
:: unter 12 Jahren von 6–21 Uhr erlaubt | |||
:: von 12–14 Jahren von 6–22 Uhr erlaubt | |||
:: mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt | |||
:: und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt | |||
* Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen, auf Campingplätzen u. Ä. ist bis zum 18. vollendeten Lebensjahr nur in Begleitung einer volljährigen Person erlaubt | |||
== Links == | |||
[http://www.stadt-salzburg.at/internet/salzburg_fuer/jugend/t2_180823/t2_184765/t2_184769/p2_184771.htm Salzburger Jugendschutzgesetz in ''Stadt Salzburg online''] | |||
[[Kategorie:Jugend]] | |||