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Diese große Beliebtheit St. Wolfgangs war den Salzburgern schon lange ein Dorn im Auge. Der [[Salzburger Erzbischöfe|Salzburger Kirchenfürst]] wäre ständig daran erinnert worden, dass Grund und Boden für das Grabmal am Falkenstein in der Nähe von Salzburg nur ein Pfand in seiner Hand ist und bei Rückzahlung der Pfandsumme wieder dem Habsburger-Reich eingegliedert werden könnte.
 
Diese große Beliebtheit St. Wolfgangs war den Salzburgern schon lange ein Dorn im Auge. Der [[Salzburger Erzbischöfe|Salzburger Kirchenfürst]] wäre ständig daran erinnert worden, dass Grund und Boden für das Grabmal am Falkenstein in der Nähe von Salzburg nur ein Pfand in seiner Hand ist und bei Rückzahlung der Pfandsumme wieder dem Habsburger-Reich eingegliedert werden könnte.
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In Predigten wetterten die Salzburger Kleriker von der Kanzel:"''...die Salzburger würden wohl nach St. Wolfgang wallfahrten, von ihren eigenen Heiligen, [[Rupert von Worms|Rupert]] und [[Virgil]], wüssten sie aber nichts...''"  
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In Predigten wetterten die Salzburger Kleriker von der Kanzel:"''...die Salzburger würden wohl nach St. Wolfgang wallfahrten, von ihren eigenen Heiligen, [[Rupert von Salzburg|Rupert]] und [[Virgil]], wüssten sie aber nichts...''"  
    
Die [[Schifffahrtsordnung der Schöffleute]] vom [[11. April]] [[1647]]  für die Rechte und Pflichten der Hin- und Rückfahrt der Pilger zur  Gnadenstätte des heiligen Wolfgang, war schon im Mittelalter auf 14  Zillen von St. Wolfgang und die selbe Anzahl für [[St. Gilgen]]  festgelegt. Zur genauen Überwachung gab es einen Schöffmeister. Die  Bezahlung des "Zillengeldes" des Fuhrlohnes, war für die ganze  Wallfahrergruppe üblich. Für eine Stunde Fahrt St. Wolfgang - Strobl  nahm man 50 Kreuzer, eineinhalb Stunden St.Wolfgang – St. Gilgen 70  Kreuzer. Transport und Seefrächterei lag zur Gänze in den Händen der  ehrsamen Bürgerschaft.  
 
Die [[Schifffahrtsordnung der Schöffleute]] vom [[11. April]] [[1647]]  für die Rechte und Pflichten der Hin- und Rückfahrt der Pilger zur  Gnadenstätte des heiligen Wolfgang, war schon im Mittelalter auf 14  Zillen von St. Wolfgang und die selbe Anzahl für [[St. Gilgen]]  festgelegt. Zur genauen Überwachung gab es einen Schöffmeister. Die  Bezahlung des "Zillengeldes" des Fuhrlohnes, war für die ganze  Wallfahrergruppe üblich. Für eine Stunde Fahrt St. Wolfgang - Strobl  nahm man 50 Kreuzer, eineinhalb Stunden St.Wolfgang – St. Gilgen 70  Kreuzer. Transport und Seefrächterei lag zur Gänze in den Händen der  ehrsamen Bürgerschaft.