Wallfahrt St. Wolfgang: Unterschied zwischen den Versionen
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Diese große Beliebtheit St. Wolfgangs war den Salzburgern schon lange ein Dorn im Auge. Der [[Salzburger Erzbischöfe|Salzburger Kirchenfürst]] wäre ständig daran erinnert worden, dass Grund und Boden für das Grabmal am Falkenstein in der Nähe von Salzburg nur ein Pfand in seiner Hand ist und bei Rückzahlung der Pfandsumme wieder dem Habsburger-Reich eingegliedert werden könnte. | Diese große Beliebtheit St. Wolfgangs war den Salzburgern schon lange ein Dorn im Auge. Der [[Salzburger Erzbischöfe|Salzburger Kirchenfürst]] wäre ständig daran erinnert worden, dass Grund und Boden für das Grabmal am Falkenstein in der Nähe von Salzburg nur ein Pfand in seiner Hand ist und bei Rückzahlung der Pfandsumme wieder dem Habsburger-Reich eingegliedert werden könnte. | ||
In Predigten wetterten die Salzburger Kleriker von der Kanzel:"''...die Salzburger würden wohl nach St. Wolfgang wallfahrten, von ihren eigenen Heiligen, [[Rupert von | In Predigten wetterten die Salzburger Kleriker von der Kanzel:"''...die Salzburger würden wohl nach St. Wolfgang wallfahrten, von ihren eigenen Heiligen, [[Rupert von Salzburg|Rupert]] und [[Virgil]], wüssten sie aber nichts...''" | ||
Die [[Schifffahrtsordnung der Schöffleute]] vom [[11. April]] [[1647]] für die Rechte und Pflichten der Hin- und Rückfahrt der Pilger zur Gnadenstätte des heiligen Wolfgang, war schon im Mittelalter auf 14 Zillen von St. Wolfgang und die selbe Anzahl für [[St. Gilgen]] festgelegt. Zur genauen Überwachung gab es einen Schöffmeister. Die Bezahlung des "Zillengeldes" des Fuhrlohnes, war für die ganze Wallfahrergruppe üblich. Für eine Stunde Fahrt St. Wolfgang - Strobl nahm man 50 Kreuzer, eineinhalb Stunden St.Wolfgang – St. Gilgen 70 Kreuzer. Transport und Seefrächterei lag zur Gänze in den Händen der ehrsamen Bürgerschaft. | Die [[Schifffahrtsordnung der Schöffleute]] vom [[11. April]] [[1647]] für die Rechte und Pflichten der Hin- und Rückfahrt der Pilger zur Gnadenstätte des heiligen Wolfgang, war schon im Mittelalter auf 14 Zillen von St. Wolfgang und die selbe Anzahl für [[St. Gilgen]] festgelegt. Zur genauen Überwachung gab es einen Schöffmeister. Die Bezahlung des "Zillengeldes" des Fuhrlohnes, war für die ganze Wallfahrergruppe üblich. Für eine Stunde Fahrt St. Wolfgang - Strobl nahm man 50 Kreuzer, eineinhalb Stunden St.Wolfgang – St. Gilgen 70 Kreuzer. Transport und Seefrächterei lag zur Gänze in den Händen der ehrsamen Bürgerschaft. | ||