Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Motorradrecht (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(49 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Beispiel.jpg|mini]][[Datei:Beispiel.jpg|mini]][[Datei:Beispiel.jpg|miniatur]]<big>'''Motorradrecht von A - Z in Österreich'''</big> <br>
<big>'''Motorradrecht von A - Z in Österreich'''</big> <br>
'''Rechtsstand: 12. Oktober 2021'''
'''Rechtsstand: 12. April 2023'''


== Vorwort ==
== Vorwort ==
Zeile 678: Zeile 678:


Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2020 (Farbe: Marille) für die: <br>
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2022 (Farbe: Purpur) für die: <br>


*  '''Jahresvignette''': € 37,20 ab 1. Jänner 2022 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Jahresvignette''': € 38,20 ab 1. Jänner 2023 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Zweimonatsvignette''': € 14,10 ab 1. Dezember 2021 und gilt ab dem  Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die  Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem  ersten Gültigkeitstag e2ntspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so  endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats,  <br>
*  '''Zweimonatsvignette''': € 14,50 ab 1. Dezember 2022 und gilt ab dem  Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die  Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem  ersten Gültigkeitstag e2ntspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so  endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats,  <br>
* '''Zehntagesvignette''': € 5,60 ab 1. Dezember 2021 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem  Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br>
* '''Zehntagesvignette''': € 5,80 ab 1. Dezember 2022 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem  Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br>
   
   
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br>
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br>
Zeile 990: Zeile 990:


Der  Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im  Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu  verhalten. <br>
Der  Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im  Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu  verhalten. <br>
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen  sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind  verboten). <br>  
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen  sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies, Driften etc. sind  verboten). <br>  
   
   
Mobilfunk (Telefonie) darf während  des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben  werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand  bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich  zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls  gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen  wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br>
Mobilfunk (Telefonie) darf während  des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben  werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand  bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich  zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls  gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen  wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br>