Benutzer:Motorradrecht/Motorradrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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<big>'''Motorradrecht von A - Z in Österreich'''</big> <br> | |||
'''Rechtsstand: 12. | '''Rechtsstand: 12. April 2023''' | ||
== Vorwort == | == Vorwort == | ||
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Die '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten. | Die '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A) und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu entrichten. | ||
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß Vignettenpreisverordnung | Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß Vignettenpreisverordnung 2022 (Farbe: Purpur) für die: <br> | ||
* '''Jahresvignette''': € | * '''Jahresvignette''': € 38,20 ab 1. Jänner 2023 und berechtigt zur Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br> | ||
* '''Zweimonatsvignette''': € 14, | * '''Zweimonatsvignette''': € 14,50 ab 1. Dezember 2022 und gilt ab dem Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem ersten Gültigkeitstag e2ntspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats, <br> | ||
* '''Zehntagesvignette''': € 5, | * '''Zehntagesvignette''': € 5,80 ab 1. Dezember 2022 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br> | ||
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br> | Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br> | ||
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Der Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. <br> | Der Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu verhalten. <br> | ||
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind verboten). <br> | '''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies, Driften etc. sind verboten). <br> | ||
Mobilfunk (Telefonie) darf während des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br> | Mobilfunk (Telefonie) darf während des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br> | ||