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[[Datei:Beispiel.jpg|mini]][[Datei:Beispiel.jpg|mini]][[Datei:Beispiel.jpg|miniatur]]<big>'''Motorradrecht von A - Z in Österreich'''</big> <br>
<big>'''Motorradrecht von A - Z in Österreich'''</big> <br>
 
'''Rechtsstand: 12. April 2023'''
'''Rechtsstand: 20. Februar 2020'''


== Vorwort ==
== Vorwort ==
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Der vom '''Verfasser'''  Mag. Dr. iur. Heinz Kraschl 1998 an der Universität in Salzburg erstmals definierte und publizierte Titel "'''Motorradrecht'''" wird im deutschen Sprachgebiet erfreulicherweise zunehmend angenommen. <br>
Der vom '''Verfasser'''  Mag. Dr. iur. Heinz Kraschl 1998 an der Universität in Salzburg erstmals definierte und publizierte Titel "'''Motorradrecht'''" wird im deutschen Sprachgebiet erfreulicherweise zunehmend angenommen. <br>


Unter Bedachtnahme auf die geschlechtergerechte '''Gleichstellung''' (Frau/Mann) gelten alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text  genderneutral. <br>
Unter Bedachtnahme auf die geschlechtergerechte '''Gleichstellung''' (weiblich/männlich/divers) gelten alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text  genderneutral. <br>


Die  alphabetisch systematisierten, teilweise gekürzt dargestellten  Verkehrs- und Betriebsvorschriften für Motorräder werden laufend  '''aktualisiert''' und geben so einen vereinfachten Überblick der  jeweils geltenden Fassung von: <br>  
Die  alphabetisch systematisierten, teilweise gekürzt dargestellten  Verkehrs- und Betriebsvorschriften für Motorräder werden laufend  '''aktualisiert''' und geben so einen vereinfachten Überblick der  jeweils geltenden Fassung von: <br>  
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Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Die  '''zeitabhängige''' Maut für die Benützung von Bundes-Autobahnen (A)  und -Schnellstraßen (S) ist durch Anbringen einer Mautvignette vorne  (links oder in der Mitte, gut sichtbar und dauerhaft) am Fahrzeug zu  entrichten.  
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2019 (Farbe: Himmelblau) für die: <br>
Der Preis (einschließlich Umsatzsteuer) für  '''einspurige''' Kraftfahrzeuge, Motorräder mit Beiwagen und dreirädrige Fahrzeuge beträgt gemäß  Vignettenpreisverordnung 2022 (Farbe: Purpur) für die: <br>


*  '''Jahresvignette''': € 36,20 ab 1. Jänner 2020 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Jahresvignette''': € 38,20 ab 1. Jänner 2023 und berechtigt zur  Straßenbenützung auch im Dezember des Vorjahres sowie im Jänner des  Folgejahres (insgesamt 14 Monate), <br>
*  '''Zweimonatsvignette''': € 13,70 ab 1. Dezember 2019 und gilt ab dem  Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die  Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem  ersten Gültigkeitstag entspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so  endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats,  <br>
*  '''Zweimonatsvignette''': € 14,50 ab 1. Dezember 2022 und gilt ab dem  Ausstellungstag für den Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Monaten; die  Gültigkeit endet mit Ablauf jenes Tages, der durch sein Tagesdatum dem  ersten Gültigkeitstag e2ntspricht. Fehlt dieser Tag im zweiten Monat, so  endet die Gültigkeit mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats,  <br>
* '''Zehntagesvignette''': € 5,40 ab 1. Dezember 2019 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem  Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br>
* '''Zehntagesvignette''': € 5,80 ab 1. Dezember 2022 und gilt für insgesamt 10 aufeinanderfolgende Tage mit frei wählbarem  Beginntag (von 00 Uhr des Ausstellungstages - 24 Uhr des 9. Folgetages).<br>
   
   
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br>
Es sollen nicht mehr als 2 österreichische Mautvignetten gleichzeitig am Kfz aufgeklebt sein. <br>
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== Motorbezogene Versicherungssteuer : ''VersStG § 5 (1), (4)'' ==
== Motorbezogene Versicherungssteuer : ''VersStG § 5 (1), (4)'' ==


Für Krafträder beträgt die motorbezogene  Versicherungssteuer je Monat € 0,0275 pro Kubikzentimeter Hubraum.<br>
Hubraumsteuer z. B. für ein Motorrad mit 750 cm³ : 750 x 0,0275 = 20,625 € <br>
Fehlt eine entsprechende Hubraum-Eintragung in der Zulassungsbescheinigung, ist die Steuer bei Krafträdern von 350 cm³ zu berechnen. <br>
Der Steuersatz hängt einerseits von der Art des Kfz, andererseits vom Zeitraum, für den die Versicherungsprämie geleistet wird (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung) ab. <br>
Bei kurzfristigen Versicherungen und Einmalprämien kommt der bei jährlicher Entrichtung der Prämie vorgesehene Steuersatz zu Anwendung. <br>
Beginnt oder endet das Versicherungsverhältnis während eines Kalendermonats, ist die motorbezogene VersSt nur anteilig zu entrichten. Der Monat ist hierbei mit 30 Tagen anzusetzen <br>
Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftrad, das vorrübergehend im Inland benützt wird, beträgt der Tagessteuersatz € 1,10. <br>


Für Motorräder die '''nach''' dem 1. Oktober 2020 zugelassen werden, errechnet sich die Motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen: <br>  
Für Motorräder die '''nach''' dem 1. Oktober 2020 zugelassen werden, errechnet sich die Motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen: <br>  
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Die '''NoVA''' (Normverbrauchsabgabe) wird ab 1. Jänner 2020 auf Grundlage WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt.<br>
Die '''NoVA''' (Normverbrauchsabgabe) wird ab 1. Jänner 2020 auf Grundlage WLTP-Messverfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) ermittelt.<br>


Berechnungsformel für Motorräder: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, maximal 20%) <br>
Berechnungsformel für Motorräder: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, maximal 30%) <br>


Beim  '''Eigenimport''' gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km)  aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits  abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der  Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor,  gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage.  
Beim  '''Eigenimport''' gebrauchter Kraftfahrzeuge (6 Monate sowie 6.000 km)  aus dem EU-Raum entfällt die MWSt, wenn diese im Ausland bereits  abgeführt wurde. Die NoVA wird nach dem jeweiligen Mittelpreis der  Eurotaxe berechnet; liegt eine Rechnung eines befugten Händlers vor,  gilt der tatsächliche Anschaffungspreis als Grundlage.  
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Der  Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im  Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu  verhalten. <br>
Der  Lenker hat unter Bedachtnahme auf sein Fahrkönnen die Pflicht sich im  Verkehr der '''Eigenart''' des Kraftfahrzeuges entsprechend zu  verhalten. <br>
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen  sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies etc. sind  verboten). <br>  
'''Gefahren''' und Umweltbeeinträchtigungen  sind zu vermeiden. (Freihändiges Fahren, Wheelies, Stoppies, Driften etc. sind  verboten). <br>  
   
   
Mobilfunk (Telefonie) darf während  des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben  werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand  bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich  zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls  gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen  wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br>
Mobilfunk (Telefonie) darf während  des Fahrens nur mit genehmigten '''Freisprecheinrichtungen''' betrieben  werden; der Lenker muss die maßgeblichen Funktionen mit einer Hand  bedienen können, ohne dabei die erforderliche Körperhaltung wesentlich  zu verändern, freie Sicht und Bewegungsfreiheit müssen ebenfalls  gewährleistet sein. Das Handy-Verbot bezieht sich auf alle Funktionen  wie Telefonie, Mailbox, SMS, Downloads etc.<br>