Für die Adelsstandserhebungen ist bis 1806 zwischen dem Reichsadels-, dem österreichisch-erbländischen sowie dem Salzburger (vom [[Fürsterzbischof]] verliehenen) Adelsstand zu unterscheiden. | Für die Adelsstandserhebungen ist bis 1806 zwischen dem Reichsadels-, dem österreichisch-erbländischen sowie dem Salzburger (vom [[Fürsterzbischof]] verliehenen) Adelsstand zu unterscheiden. |