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Die Stiftlinge hatten allerdings auf Verlangen des Patrons die (ablösbare) Verpflichtung, für jedes in der Stiftung zugebrachte Jahr zwei Jahre lang dem Patron gegen angemessenes Entgelt zu dienen.
 
Die Stiftlinge hatten allerdings auf Verlangen des Patrons die (ablösbare) Verpflichtung, für jedes in der Stiftung zugebrachte Jahr zwei Jahre lang dem Patron gegen angemessenes Entgelt zu dienen.
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Zum Schutzherrn und Patron der Stiftung bestimmte der Stifter den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Primogenitur-Majorat|Lodronschen Primogenitur]]. Die disziplinäre Oberaufsicht wurde dem jeweiligen Universitätsrektor zugewiesen.
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Zum Schutzherrn und Patron der Stiftung bestimmte der Stifter den jeweiligen Inhaber der [[Lodronsches Primogenitur-Majorat|Lodronschen Primogenitur]]. Das Collegium stand unter der direkten Aufsicht eines geistlichen Erziehers. Die disziplinäre Oberaufsicht lag beim jeweiligen Universitätsrektor.  
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: ''Hauptartikel: [[Präfekten des Collegium Marianum]]''
    
Beim großen [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] wurde das Gebäude zerstört. Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] drang nun mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das Collegium Marianum mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten [[Collegium Rupertinum]] zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]].
 
Beim großen [[Stadtbrand_Salzburg_(rechtes_Salzachufer)| Stadtbrand von 1818]] wurde das Gebäude zerstört. Kreishauptmann [[Karl Graf Welsperg-Raitenau]] drang nun mit seinem schon länger verfolgten Plan durch, das Collegium Marianum mit dem ebenfalls von Paris Lodron gestifteten [[Collegium Rupertinum]] zusammenzulegen. So entstand das [[Collegium Mariano-Rupertinum]].
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